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Dokument von wechselnder Qualität

MENSCHEN_MEINUNGEN

Theologe Gerhard Marschütz schreibt über das vatikanische Dokument  „Dignitas infinita“.

Ausgabe: 15/2024
09.04.2024
- Gerhard Marschütz, Professor für Theologische Ethik i. R.
Gerhard Marschütz
Gerhard Marschütz
© Joseph Krpelan

Fünf Jahre beanspruchte die Ausarbeitung der von Papst Franziskus approbierten Erklärung „Dignitas infinita“. Der lange Reifungsprozess zeigt sich in der Differenziertheit so mancher Klärungen im Text. 

 

So wird etwa die Würde, die allen Menschen gleichermaßen zukommt, also „jenseits aller Umstände“ (Nr. 24), unterschieden von der sittlichen, sozialen und existenziellen Würde, die auch erworben oder verloren werden kann. Abgegrenzt wird die Menschenwürde zudem gegenüber der Personwürde, sofern hier mit Person lediglich „ein vernunftbegabtes Wesen“ (Nr. 24) verstanden wird und demnach etwa das ungeborene Kind oder jemand mit geistiger Behinderung keine Würde samt entsprechender Rechte hätte.

 

Achtung der Würde unverzichtbar

 

Getragen ist die Erklärung von der Überzeugung, dass die Würde letztlich in Gott gründet: „Jeder Mensch wird von Gott um seiner selbst willen geliebt und gewollt und ist daher in seiner Würde unantastbar.“ (Nr. 11)

 

Mit Papst Franziskus wird darum mit Blick auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 bekräftigt, dass die Achtung der Würde „unverzichtbare Grundlage für die Existenz jeder Gesellschaft ist, die den Anspruch erhebt, sich auf ein gerechtes Recht und nicht auf Macht zu gründen“ (Nr. 64).

 

Erklärung nicht am neuesten Stand

 

Weniger differenziert argumentiert die Erklärung im Blick auf eine vermeintlich „willkürliche Vermehrung neuer Rechte“ (Nr. 25), welche als missbräuchliche Verwendung des Begriffs der Menschenwürde kritisiert wird.

 

Konkret geht es dabei vor allem um (1) reproduktive Rechte (Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Reproduktionstechnologien), um (2) das Recht, über den eigenen Tod bestimmen zu können (assistierter Suizid, Euthanasie), und um (3) die Rechte von LGBTIQ-Personen.


Dem diesbezüglich in den letzten Jahrzehnten in westlichen Gesellschaften breit und intensiv geführten Diskurs verweigert sich die Erklärung weitgehend und propagiert stattdessen vorwiegend die katholische Echokammer.

 

Der vierte Teil, welcher diverse problematische Situationen und Verstöße gegen die Menschenwürde aufgreift, ist daher von abwechselnder Qualität.

 

Speziell die Ausführungen zur Gender-Theorie und Geschlechtsumwandlung lassen jenes Niveau vermissen, das als Denkanstoß für ein weiteres Nachdenken im säkularen Diskurs relevant sein könnte.

 

Deutlich wird jedoch angesichts der genannten Situationen, wie vielfältig bedroht die Menschenwürde ist, auch in der digitalen Welt, die der Text als letzten Themenbereich benennt.

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