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Suchtprävention

Unschuldig verpacktes Nikotin

LEBENS_WEISE

Nikotinbeutel sind unter Jugendlichen derzeit sehr beliebt. Sie sind in der Regel einfach zu erwerben und ihr Konsum ist leicht zu verstecken. Gesundheitsrisiken werden häufig unterschätzt.

Ausgabe: 15/2023
11.04.2023
- Lisa-Maria Langhofer
Nikotinbeutel werden unter die Oberlippe geschoben und damit unsichtbar. So können die Jugendlichen den Konsum leicht verstecken.
Nikotinbeutel werden unter die Oberlippe geschoben und damit unsichtbar. So können die Jugendlichen den Konsum leicht verstecken.
© Liudmila/Stockadobe

Ist es ein neuer Trend oder fällt es jetzt erst auf? Seit einigen Jahren beobachten Expert:innen vom Institut Suchtprävention der pro mente OÖ den verstärkten Konsum von Nikotinbeuteln und Einweg-E-Zigaretten bei Jugendlichen.

 

Grundsätzlich ist es nichts Neues, dass Jugendliche gerne Dinge ausprobieren und – in diesem Fall – mit der Wirkung unbekannter Substanzen experimentieren. Wie die Expert:innen jedoch bei der heurigen Jugendtagung zu diesem Thema mit mehr als 500 Teilnehmer:innen aus ganz Österreich darlegten, fehlt es in puncto der Nikotinbeutel an einer gesetzlichen Regulierung und sind Einrichtungen wie Schulen oder Lehrlingsbetriebe unsicher, wie sie mit diesen neuen Trends umgehen sollen. Belastbare Studien und Befunde sind nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.

 

Gesetzeslücke


Nikotinbeutel werden – nicht nur von den Jugendlichen – häufig auch als „Snus“ bezeichnet. Es handelt sich bei beidem um kleine Beutelchen, die meist unter die Ober- oder Unterlippe geschoben werden. Dort geben sie über unterschiedliche Trägersubstanzen (Salze, Tees, Zellulose usw.) das Nikotin an die Mundschleimhaut ab. „Der Unterschied zwischen Snus und Nikotinbeuteln ist, dass Snus Tabak enthält, Nikotinbeutel jedoch nicht. Snus ist zudem ein traditionelles schwedisches Produkt, dessen Vertrieb seit 2001 innerhalb der EU verboten ist – mit Ausnahme Schwedens natürlich“, sagt Dieter Geigle vom Institut Suchtprävention der pro mente OÖ. 


Im Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz (TNRSG) ist zwar geregelt, dass für Jugendliche bis 18 Jahre das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Tabak und Liquiden verboten ist, aber beim oralen Konsum von reinen Nikotinbeuteln fehlt eine Regelung.

 

„Das ist die Gesetzeslücke, die die Bundesländer in Österreich über ihre bestehenden regionalen Jugendschutzgesetze zu regeln versuchen“, erklärt Geigle. Das Bundesministerium arbeite bereits an einer Regelung: „Wir warten wöchentlich oder monatlich darauf, dass Nikotinbeutel ins TNRSG aufgenommen werden“, sagt Geigle.

 

immer und überall


Eine Umfrage in Form von 23 leitfadengestützten Interviews mit Klient:innen von Jugendzentrum und -streetwork des Vereins I.S.I. ergab, dass die befragten 12- bis 22-Jährigen Nikotinbeutel deshalb gerne konsumieren, weil es immer und überall leicht möglich ist.  „

 

Ich steh auf, nehme eines, lass es 15 Minuten wirken, dann tu ich es raus, geh Zähneputzen und nach ca. 20 Minuten gebe ich wieder ein neues rein“, sagt etwa ein 14-jähriger Befragter, der angab, täglich zu konsumieren.

 

„‚Chillen‘ wird in den Interviews am häufigsten als Motiv genannt, auch der individuelle Konsum in diversen Alltagsbereichen spielt eine zentrale Rolle sowie dass es sich leicht vor der Erwachsenenwelt verbergen lässt“, sagt Nicole Hartmann vom Institut Suchtprävention der pro mente OÖ.

 

Für Nikotinbeutel darf auch Werbung gemacht werden, weil sie keinen Tabak enthalten. Sogenannte Influencer:innen, Vorbilder von Jugendlichen auf sozialen Netzwerken, werben und experimentieren zum Teil ebenso mit Nikotinbeuteln (und auch E-Zigaretten). Nikotinbeutel werden von vielen auch für eine gute Alternative zu Zigaretten gehalten, da diese die Lunge nicht schädigen und nicht stinken. 


Fakt ist, dass das Abhängigkeitspotenzial dennoch sehr hoch ist und das Produkt einen schädlichen Einfluss auf das Herz-/Kreislaufsystem haben kann.

 

Bewusste Überdosierung


„Ab Herbst 2020 bekamen wir erste Anfragen bezüglich Snus bzw. Nikotinbeuteln von Ärzt:innen aus Schulen und Betrieben sowie Lehrer:innen und Lehrlingsbetreuer:innen“, sagt Geigle. „Es ging dabei um Fälle von Ohnmacht, Atemlähmung, Beeinträchtigung bei der Betätigung von Maschinen und Ähnliches.“

 

Es steht der Verdacht im Raum, dass hier möglicherweise Nikotinbeutel überdosiert wurden. Die Umfrage des Instituts Suchtprävention hat ergeben, dass solche „Konsumunfälle“ durchaus auch provoziert werden. „Ein Befragter gab an, dass ihm ein Bekannter Geld angeboten habe, wenn er zwei starke Sibirische (Nikotinbeutel, Anm.) gleichzeitig nimmt. Er habe es zehn Minuten geschafft, danach habe er sich eine ganze Weile immer wieder übergeben müssen“, sagt Nicole Hartmann.

 

Laut dem „Factsheet Nikotinbeutel“ wird mit diesen deutlich mehr Nikotin im Körper aufgenommen als beim Rauchen einer Zigarette. Ein Nikotinbeutel mit einem Gehalt von acht Milligramm Nikotin enstpricht etwa drei Zigaretten. Vor allem bei Erstkonsument:innen kann es daher aufgrund hoher Nikotingehalte  zu Überdosierungen und Vergiftungen kommen.

 

Offenes Gespräch


„Wir müssen uns der Allgegenwärtigkeit von Nikotinbeuteln bewusst werden und mittels Prävention problematische Konsumentwicklungen, Nikotinabhängigkeiten oder überhaupt den Einstieg in klassische Tabakprodukte verhindern“, sagt Nicole Hartmann. Man müsse dazu kein Rechtsexperte sein, Eltern und Organisationen könnten in ihren eigenen „vier Wänden“ Regeln für den Umgang mit Nikotin aufstellen.

 

„Auch wenn es sich bei den Nikotinbeuteln um kein klassisches Tabakprodukt handelt, empfehlen wir Eltern die Lektüre unserer Broschüre ‚Übers Rauchen reden‘, die wertvolle Tipps enthält“, sagt Geigle. Egal ob in der Familie, der Schule oder im Arbeitsumfeld, wichtig seien ein sachlicher Zugang und offene, kind- bzw. altersgerechte Gespräche mit den Jugendlichen.

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