Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Startseite
ePaper
Hauptmenü schließen Hauptmenü schließen
  • Standardfarben: Standardfarben
  • Weiß auf Schwarz: Standardfarben
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • THEMEN
    • LEBENS_WEISE
      • LIEBESERKLAERUNGEN
      • REZEPTE_
      • FÜR_DICH
    • GESELLSCHAFT_SOZIALES
      • GEDENKJAHR_2025
    • MENSCHEN_MEINUNGEN
      • TEXTE VON LESER:INNEN
      • Leserbriefe
    • KULTUR_LAND
      • KUNST_GESCHICHTEN
      • BÜCHER_FILME_MUSIK
  • KIRCHE_
    • KIRCHE_OÖ
      • Jubiläum 80 Jahre
      • Blog Rom Wallfahrt
    • KIRCHE_ÖSTERREICH
    • WELTKIRCHE_
    • GLAUBENS_GUT
      • FRIEDENSTUGENDEN
      • MEIN WEG NACH ROM
      • KLOSTER ZUM KOSTEN
      • GLAUBE KONKRET
      • FRIEDEN_SUCHEN
      • BETEN_
      • FREIHEIT
      • KRAFTVOLL_LEBEN
      • LEIB_SEELE
    • SONNTAG_
  • VERANSTALTUNGEN
    • TERMINE
    • KLASSIK AM DOM
    • LESERINNEN_REISE
  • VORTEILE
  • NEWSLETTER
  • GLOSSAR
  • PFARRENINFO
  • KONTAKT
  • ANZEIGEN
  • ABO
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • RSS
Startseite
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • RSS
  • Standardfarben: Standardfarben
  • Weiß auf Schwarz: Standardfarben
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • NEWSLETTER
  • GLOSSAR
  • PFARRENINFO
  • KONTAKT
  • ANZEIGEN
  • ABO
Startseite
Hauptmenü:
  • THEMEN
    • LEBENS_WEISE
      • LIEBESERKLAERUNGEN
      • REZEPTE_
      • FÜR_DICH
    • GESELLSCHAFT_SOZIALES
      • GEDENKJAHR_2025
    • MENSCHEN_MEINUNGEN
      • TEXTE VON LESER:INNEN
      • Leserbriefe
    • KULTUR_LAND
      • KUNST_GESCHICHTEN
      • BÜCHER_FILME_MUSIK
  • KIRCHE_
    • KIRCHE_OÖ
      • Jubiläum 80 Jahre
      • Blog Rom Wallfahrt
    • KIRCHE_ÖSTERREICH
    • WELTKIRCHE_
    • GLAUBENS_GUT
      • FRIEDENSTUGENDEN
      • MEIN WEG NACH ROM
      • KLOSTER ZUM KOSTEN
      • GLAUBE KONKRET
      • FRIEDEN_SUCHEN
      • BETEN_
      • FREIHEIT
      • KRAFTVOLL_LEBEN
      • LEIB_SEELE
    • SONNTAG_
  • VERANSTALTUNGEN
    • TERMINE
    • KLASSIK AM DOM
    • LESERINNEN_REISE
  • VORTEILE

ePaper
Kirchenzeitung Logo
Login
  • » Passwort vergessen
  • » Gratis-ePaper-Abo bestellen
Hauptmenü anzeigen
Kirchenzeitung:
  • THEMEN
  • LEBENS_WEISE

Inhalt:

Recht: Irrtümer im Straßenverkehr

GUT ZU WISSEN_

Im Straßenverkehr kursieren zahlreiche Mythen, die nicht nur zu Missverständnissen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben können. Besonders bei Auffahrunfällen herrscht oft Unklarheit über die Schuldfrage.

Ausgabe: 45/2025
04.11.2025
© Ralph Drasba auf Pixabay

Irrtum 1: „Der Auffahrende ist schuld“


Zwar verlangt die Straßenverkehrsordnung (StVO) einen ausreichenden Sicherheitsabstand, der ein rechtzeitiges Anhalten ermöglicht – selbst bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns. Doch die Realität ist komplexer. Grundsätzlich trägt der Auffahrende die Hauptverantwortung, da er für den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug verantwortlich ist. Kommt es zum Unfall, weil dieser Abstand nicht eingehalten wurde, liegt die Schuld meist beim hinteren Fahrer. 


Allerdings gibt es Ausnahmen: Bremst der Vordermann grundlos oder überraschend – etwa wegen eines Kleintiers auf der Fahrbahn – kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. Auch das ungesicherte Abstellen eines Fahrzeugs auf der Straße kann eine Mitschuld begründen. Die Schuldfrage wird  im Einzelfall geprüft. 


Dies ist nicht Sache der Polizei. Diese fertigt nur ein Protokoll an, das ein Beweismittel darstellt. Im Streitfall bewerten Gerichte, ob der 

Bremsvorgang notwendig war und ob der Vordermann gegen die StVO verstoßen hat.  

 

Irrtum 2: „Nur der Unfallverursacher kann Fahrerflucht begehen“


Tatsächlich genügt bereits eine Mitverursachung des Unfalls – etwa durch unangepasstes Verhalten – um zur Verantwortung gezogen zu werden. Auch das bloße Weiterfahren nach einem Wildunfall ohne Meldung bei der Polizei kann als Fahrerflucht gewertet werden. Bei einem Parkschaden reicht es nicht, einen Zettel mit seinen Daten hinter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs zu hinterlassen. Ist der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend, sollte innerhalb von Minuten eine Meldung bei der nächsten Polizeidienststelle gemacht werden. 

 

Irrtum 3: „Der Rechtsfahrende hat immer Vorrang“


Die Regel „rechts vor links“ gilt nur an Kreuzungen ohne Verkehrszeichen oder Ampeln, somit in verkehrsberuhigten Zonen oder Wohngebieten. Wer sich auf der Vorrangstraße befindet, hat Vorrang. Auf Parkplätzen oder in Ein- und Ausfahrten kann die Rechtsregel auch außer Kraft gesetzt sein, wenn keine gleichrangige Straßenführung besteht. 

Henriette  Boscheinen-Duursma, Rechtsanwältin
Henriette Boscheinen-Duursma, Rechtsanwältin
zurück
Weitere Artikel zum Themenbereich
Ein Leinentuch wird mit flüssigem, reinem Bienenwachs getränkt. Bei Bedarf wird es für einen wärmenden, beruhigenden Wickel verwendet.

Omas Wickel neu entdeckt

06.10.2026   -  
Was früher selbstverständlich war als medizinische Versorgung, wird heute als komplementäre...
Thomas Horvatits

Gesundheit: Fit und gesund durch die kalte Jahreszeit

29.09.2026   -  
Ein starkes Immunsystem lässt sich nicht auf Knopfdruck aktivieren, aber im Alltag gezielt...
Wer sein Haustier liebt, sollte auch an die vielen Tiere denken, die in der freien Natur leben.

Nachhaltig leben mit Haustieren

29.09.2026   -  
Wer einen Hund oder eine Katze hält, ist meistens daran interessiert, dass es auch Tieren in der...
Ob am Schreibtisch im eigenen Zimmer oder am Esstisch: Möglichst ohne Ablenkung und mit einem positiven Gefühl gelingt Lernen und Üben am besten.

Lernen kann man nur mit Freude

22.09.2026   -  
Alle Kinder sind neugierig und möchten Neues lernen, wenn sie Freude dabei empfinden. Manchmal...

Recht: Gemeinsame Bergtour: Bin ich für Wanderpartner:innen verantwortlich?

15.09.2026   -  
Gemeinsame Bergtouren schaffen Vertrauen. Nach einem Unfall stellt sich jedoch oft die Frage, ob...

REZEPT_

Erfrischendes Sommergetränk.

Selbstgemachter Eistee

Die Natur hält gerade jetzt eine besondere Vielfalt an Blüten, Kräutern und Früchten bereit. Um...

FÜR_DICH

Ein Igel im Herbstwald

Noch macht er es sich gemütlich zwischen den bunten Blättern: Doch bald macht sich der Igel auf...
GRATIS_ABO nutzen!

Jetzt die KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch.   >>

MEIST_GELESEN

„Bergpfarrer“ verlässt das Stodertal

06.10.2026 Hinterstoder und Vorderstoder verabschiedeten Pfarrer Gerhard Hackl, der das Stodertal aufgrund...

Franziskus bewegt

06.10.2026 Zum 800. Todestag des heiligen Franziskus am 4. Oktober fanden in franziskanischen...

„Die ganze Schule ist ausgeflippt“

06.10.2026 Fußball-Experte Gerald Lachmair half vor knapp zwei Jahren Jugendlichen in Indien, sportliche...

Das ist keine Kirche

06.10.2026 Die Manifesta, die große europäische Wanderbiennale für zeitgenössische Kunst, machte 2026 im...

Chatberatung verhindert Suizidalität

06.10.2026 Die Telefonseelsorge OÖ bietet seit zehn Jahren eine Chatberatung an. Ein hochkarätiges Podium...
Logo der Kirchenzeitung Diözese Linz
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • RSS
Footermenü:
  • THEMEN
    • LEBENS_WEISE
    • GESELLSCHAFT_SOZIALES
    • MENSCHEN_MEINUNGEN
    • KULTUR_LAND
    • SERIEN
  • KIRCHE_
    • KIRCHE_OÖ
    • KIRCHE_ÖSTERREICH
    • WELTKIRCHE_
    • GLAUBENS_GUT
    • SONNTAG_
  • VERANSTALTUNGEN
    • TERMINE
    • KLASSIK AM DOM
    • LESERINNEN_REISE
    • SOLI_PREIS
  • VORTEILE
  • PFARRENINFO
    • WUNSCHLISTE
    • EXKLUSIVES
    • DOWNLOAD
    • KOOPERATION
    • REDAKTIONELLES
  • Archiv

  • NEWSLETTER
  • GLOSSAR
  • AGB
  • KONTAKT
  • ÜBER UNS
  • IMPRESSUM
  • ANZEIGEN
  • ABO
    • ABO-SERVICE
  • LOGO DOWNLOAD

KIRCHENZEITUNG Diözese Linz, Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz
Tel: 0732/7610-3944, Fax: 0732/7610-3939, E-Mail: office@kirchenzeitung.at

Diözese Linz
nach oben springen