KOMMENTAR_
Ist die Erlaubnis des Papstes, homosexuelle Paare und solche in einer irregulären Situation (unverheiratete, geschieden wiederverheiratet) zu segnen eine Revolution?
Menschen, die sich für die Rechte der oben bezeichneten Paare in der katholischen Kirche einsetzen, werden darauf verweisen, mit welchen Einschränkungen diese Erlaubnis gespickt ist: nicht in einem Gottesdienst, eher spontan, jede Verwechslungsgefahr mit der Ehe vermeiden, daher auch nicht in Zusammenhang einer standesamtlichen Trauung.
Und der am Montag im Vatikan veröffentlichte Text betont auch, dass alles gesegnet wird, was im Leben und in den Beziehungen (Plural!) des Paares „wahr, gut und menschlich gültig“ ist, damit es „durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht wird“.
Das bedeutet aber auch, nicht der ganzen Beziehung gilt der Segen, sondern den genannten Aspekten. Man sieht: Der Vatikan tut alles, um den Anschein einer Revolution zu vermeiden.
Dass sich diese theologischen Details weit herumsprechen, darf bezweifelt werden – und das weiß man auch in Rom. Sie richten sich eher an die Gegner des päpstlichen Schrittes. Denn für diese bricht zweifellos zumindest ein Stück weit die kirchliche Welt zusammen.
Auf einen ausgeprägten Weihnachtsfrieden 2024 innerhalb der Kirche sollte man besser nicht hoffen, denn in den kommenden Tagen wird an manchen Orten „Heulen und Zähneknirschen“ ausbrechen.
Der Reihe nach werden die Gegner des Papstes, die sich schon bisher kaum ein Blatt vor den Mund genommen haben, mit ihrem Protest auftreten. – Also doch eine Revolution?
Nein, denn es gibt keinen Anlass, den jetzigen Schritt auf den Begriff „Revolution“ zuzuspitzen. Die Segenserlaubnis ist die Anerkenntnis, dass niemand, der sich Gott zuwendet, von der Zusage seiner Liebe ausgenommen ist. Das war schon immer gut christlich und gut katholisch.
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