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Kein vernünftiger Mensch käme auf die Idee, die heutige österreichische Justiz mit der Todesstrafe in Verbindung zu bringen: Die letzte Hinrichtung nach österreichischem Recht fand 1950 statt, seit 1968 ist die Todesstrafe auch im Standrecht abgeschafft. Es wird deshalb heute kaum jemand von Justizvertreter/innen eine Distanzierung verlangen, wenn anonyme Graffiti jemanden beispielsweise „an den Galgen“ wünschen.
Es wird auch kaum jemand, der die Kirche in Oberösterreich kennt, eine Distanzierung von den anonymen islamo- und homophoben Graffiti (siehe hier) fordern, auch wenn diese pseudochristlich daherkommen. Viel ist hierzulande geschehen, um den früheren Umgang mit anderen Religionen und homosexuellen Menschen zu überwinden.
Die Weltkirche hat freilich noch Baustellen, insbesondere in ihrem Katechismus. Die kirchliche Praxis in der Beziehung zu Nichtchrist/innen ist besser entwickelt, als das dort beschrieben wird. Weiters gilt dort gelebte Homosexualität auch in einer Beziehung als „in keinem Fall zu billigen“.
Zwar kann man feststellen, dass die allerwenigsten Katholik/innen den Katechismus als Verhaltensmaßstab sehen. Aber es wäre ein wichtiges und hilfreiches Signal, wenn der Papst bei den genannten Themen notwendige Verbesserungen im Katechismus vornimmt – so, wie er es 2018 mit der seither eindeutigen Ablehnung der Todesstrafe getan hat.
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