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„Täuscht das, oder ist die Packung kleiner geworden?“, denke ich mir beim Einkauf. Ich halte die Packung Salzstangerl in der Hand. Nein, sie ist wirklich leichter. Bei Produkten, die in dünnem Plastik verpackt sind, merkt man es schneller, wenn der Inhalt beim selben Preis kleiner geworden ist, bei harten, undurchsichtigen Verpackungen kommt die Überraschung erst beim Öffnen: Da ist ja weniger drin als noch neulich!
Der Preis bleibt gleich, die Verpackung ist kleiner, in Summe zahle ich also mehr für das Produkt. Leider ist das in jüngster Zeit sehr oft der Fall, denn viele Verbraucher:innen melden sich bei Organisationen, die sich mit Fragen des Konsumentenschutzes beschäftigen.
Aber was kann man als Konsumentin oder Konsument tun?
„Der derzeit wichtigste Tipp von uns ist: die Preise vergleichen“, sagt Teresa Bauer vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Bei vielen Lebensmitteln muss im Geschäft der Grundpreis angegeben sein – pro Liter, pro 100 Gramm oder Kilogramm. Damit kann der Preis von Produkten im Regal direkt verglichen werden, auch wenn diese Preise oft klein gedruckt sind.
Derzeit fallen vielen Menschen bei Süßigkeiten oder Knabberware reduzierte Füllmengen auf. Wenn Produkte „geschrumpft“, also zum selben Preis weniger Inhalt verkauft wird, werden die Preisschilder manchmal nicht gleich gewechselt. Das erkennt man allerdings nur daran, dass etwa die Gramm-Angabe am Produkt mit dem am Regalschild nicht übereinstimmt. Teresa Bauer animiert in so einem Fall dazu, das im Geschäft auch zu sagen. Wenn Konsument:innen das beim VKI melden, gibt das der Verein an die jeweilige Handelskette oder das Geschäft weiter.
Der VKI ruft auch dazu auf, Produkte zu melden, wenn Verbraucher:innen sich getäuscht fühlen. Nur über Hinweise kann der VKI dem auch nachgehen. Aktuell gibt es laufend Beanstandungen wegen folgender Gründe:
„Shrinkflation“: weniger Inhalt zum selben Preis. Der Begriff bildet sich aus dem Wort „Inflation“ und dem englischen Wort „to shrink“ (schrumpfen).
„Skimpflation“: Dahinter steckt neben „Inflation“ das englische Wort „to skimp“ (knausern). Ein Beispiel ist der Austausch von Sonnenblumenöl durch Palmöl.
Wenn ein Unternehmen arg täuscht, etwa mit übergroßen Verpackungen, die mehr Inhalt suggerieren als tatsächlich enthalten ist, versucht der VKI, das auch einzuklagen. Zweimal wöchentlich veröffentlicht der Verein Lebensmittel-Checks, in denen konkrete Produkte auf die Hinweise hin geprüft werden. Der Check soll Verbraucher:innen informieren und Handel sowie Produktion zu Produktverbesserungen motivieren.
Aber nützen Hinweise auf Ungereimtheiten etwas? Wenn etwa das Preisschild nicht passt, ist auch das Geschäft daran interessiert, das zu ändern. Aber günstiger werden Produkte dadurch nicht. Der VKI hat aktuell eine Umfrage gemacht, wie Verbraucher:innen zur Shrinkflation stehen. Das Phänomen, dass die Verpackung bei weniger Inhalt gleich groß bleibt und gleich viel kostet, ärgert demnach viele Menschen.
Die meisten wünschen sich, dass die Verpackungen zumindest verkleinert werden oder auf die Preissteigerung am Preisschild hingewiesen wird. „Viele wären bereit, bei gleichbleibender Füllmenge mehr oder entsprechend zu bezahlen“, sieht Teresa Bauer aus der Umfrage, „für verringerte Füllmengen haben Konsument:innen kein Verständnis.“
Die Preissteigerungen im Supermarkt ist seit etwa eineinhalb Jahren ein großes Thema. Am Anfang hat die Füllmengenreduktion eher Markenwaren betroffen, derzeit steigen die Meldungen auch bei Produkten von Diskontern und Eigenmarken sowie Bioprodukten. „Teuerung durch kleinere Mengen gibt es aber nicht nur bei Lebensmitteln“, gibt Teresa Bauer zu bedenken. „Es betrifft aktuell zum Beispiel auch Toilettenpapier oder Waschmittel.“
Vor allem vor Weihnachten im vergangenen Jahr war die verringerte Füllmenge bei Margarine großes Thema. Viele haben beim Keksebacken bemerkt, dass eine Packung für das Rezept plötzlich nicht mehr ausgereicht hat. Wer immer wieder die gleichen Produkte kauft, könnte zum Vergleich mitschreiben, wie sich Preise oder Packungsinhalt ändert. Auswendig merkt sich das natürlich kaum jemand.
Besonders aufmerksam sollten Verbraucher:innen sein, wenn die Verpackung eines Produkts neu gestaltet wurde. Es gibt „Limited Editions“ (Sonderausgaben), „mit neuer Rezeptur“ oder eine Designänderung ohne ersichtlichen Grund, das ist oft mit einer Änderung der Rezeptur oder der Füllmenge verbunden.
Auf der Website www.konsument.at/lebensmittel-check ruft der Verein für Konsumenteninformation dazu auf, Produkte zu melden, bei denen sich Verbraucher:innen getäuscht fühlen, sei es aufgrund der Aufmachung, der Kennzeichnung oder der Werbung.
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