Christian Landl ist Diakon und Seelsorger in den Pfarrgemeinden Schörfling, Weyregg und Steinbach am Attersee.
„In die Feier der heiligen Messe persönliche Anliegen mit hineinzunehmen, ist eine in der Kirche schon lange gepflegte Tradition“, erklärt Christoph Lauermann. Der Ordinariatskanzler der Diözese Linz fährt fort: „Dass die Hereinnahme eines solchen Anliegens mit einer Spende verbunden wird, ist ebenso ein alter Brauch.“ Das bedeutet nicht, dass jemand die Messe als solche „bezahlt“, da die Eucharistiefeier ja Höhepunkt des gesamten kirchlichen Lebens und keine Privatfeier ist. Dennoch ist die Praxis mit den persönlichen Anliegen nie abgekommen. Korrekt heißen diese Anliegen „Messintentionen“. In vielen, wenn auch nicht allen Fällen wird durch solche Messintentionen Verstorbener gedacht, zum Beispiel am Jahrestag des Todes.
Für Messintentionen gelten klare Regeln: Sie werden in einem Buch dokumentiert. Auch die Höhe der zugehörigen Spende, die Messstipendium genannt wird, ist normiert: In der Diözese Linz sind das 9 Euro für Messen ohne instrumentale Begleitung. Gibt es musikalische Gestaltung, liegt der Betrag für das Messstipendium bei bis zu 18 Euro. „Selbstverständlich sind Priester aufgerufen, in die heilige Messe auch Anliegen von Menschen einzubringen, die sich das nicht leisten können“, betont Ordinariatskanzler Lauermann.
Pro Eucharistiefeier darf nur ein Messstipendium angenommen werden. Das hat Auswirkungen zum Beispiel für den gar nicht seltenen Fall, dass in einer Pfarrgemeinde mehr Messstipendien bezahlt wurden, als es Gelegenheit zur Eucharistiefeier gibt. In diesem Fall werden üblicherweise alle Anliegen in der jeweils ortsüblichen Art eingebracht (zum Beispiel bei den Fürbitten), aber in jedem Fall nur ein Messstipendium angenommen.
Die Stipendien für die anderen Intentionen werden weitergegeben, damit diese in eine eigene Messe einfließen. „In der Diözese Linz werden die überzähligen Messstipendien an das bischöfliche Ordinariat übergeben, in manchen Fällen ist eine Weitergabe auch innerhalb einer Ordensgemeinschaft möglich. Wir im Ordinariat leiten die Intentionen und die zugehörigen Stipendien an Priester vor allem im globalen Süden weiter“, sagt Christoph Lauermann. Zum Beispiel in Afrika sind solche Messstipendien für viele Priester ein wichtiger Teil ihrer Lebensgrundlage. Es ist notwendig, dass die Weitergabe überzähliger Messstipendien den Spender:innen bekanntgegeben und von diesen akzeptiert wird.
Für diesen Vorgang gibt es offizielle Zahlen: Im Jahr 2024 wurden dem Ordinariat 34.590 überzählige Messintentionen geschickt. Die dafür gezahlten Messstipendien, die an Priester in aller Welt weitergeleitet wurden, betrugen insgesamt 311.310 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2002 vermittelte das Linzer Ordinariat 34.765 Messstipendien zu damals jeweils 7 Euro, das entspricht einem Gesamtbetrag von 243.355 Euro.
In einer Zeit des Priestermangels, in der an vielen Orten sonntags Wort-Gottes-Feiern stattfinden, stellt sich natürlich die Frage, wie mit Intentionen in diesem Fall umzugehen ist.
Jedenfalls gilt, dass Messintentionen für Eucharistiefeiern und nicht für Wort-Gottes-Feiern vorgesehen sind. Gebetsanliegen können dennoch in die Wort-Gottes-Feier mit hineingenommen werden. Ein allenfalls gegebenes Messstipendium ist wie beschrieben mit der Messintention weiterzuleiten, damit diese tatsächlich in eine Eucharistiefeier einfließt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Priester kurzfristig ausfällt und deshalb statt der angekündigten Messe eine Wort-Gottes-Feier stattfindet.
Christian Landl ist Diakon und Seelsorger in den Pfarrgemeinden Schörfling, Weyregg und Steinbach am Attersee.
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