KOMMENTAR_
Zum Interview mit Ministerin Susanne Raab in Ausgabe 20:
Im ganzseitigen Interview in der Kirchenzeitung sagte Bundesministerin Raab zum Thema Zugang von Frauen zu Weiheämtern: „Dabei handelt es sich um eine innere Angelegenheit der Kirche. Als Katholikin beobachte ich Entwicklungen innerhalb der Kirche natürlich mit Interesse, aber der Staat hat hier nicht einzugreifen.“ Ja, wen eine Institution in ihre verschiedenen Ämter holt, kann normalerweise der Institution überlassen bleiben. Das sollte die Kirche in der Nachfolge Jesu selbst lösen. Dabei ist aber keine Institution, nicht einmal die Kirche, völlig frei. Daher hat uns dieser knappe Satz der Ministerin enttäuscht. Sie ist Frauenministerin, und als solche hätten wir uns von ihr eine differenziertere Stellungnahme erwartet. (...) Mittlerweile hat sich das Verbot der Diskiminierung nach dem Geschlecht als „allgemeiner Rechtsgrundsatz“, der die Staaten im internationalen wie im nationalen Bereich bindet, durchgesetzt. Solche allgemeinen Rechtsgrundsätze sind Teil des zwingenden Rechts (ius cogens), von dem auch für Kirchen- und Religionsgesellschaften keine Ausnahme gemacht werden darf. (...) Es befremdet uns sehr, wenn sich der Staat generell und in diesem Fall die Ministerin mit einem so schnellen Satz der Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte entziehen.
Martha Heizer
im Namen des Vorstandes von „Wir sind Kirche“-Österreich
Zum Leitartikel „Komm mal wieder nach ‚Ibiza‘“ in Ausgabe 21:
Der geschäftsführende Chefredakteur Heinz Niederleitner beklagt in seinem einleitenden Artikel, dass Pflegekräften aus Osteuropa die volle Familienbeihilfe verwehrt wird und dass das ein menschliches Armutszeugnis sei. Diesen Vorwurf lasse ich nicht gelten. Die Familienbeihilfe ist ja kein Teil des Lohnes, sondern eine staatliche Beihilfe zur Kinderbetreuung und die sollte in etwa für Inländer wie für Ausländer den gleichen Wert haben. Nur haben beispielsweise 400 Euro in Rumänien einen ganz anderen Kaufkraftwert als in Österreich. Deshalb ist eine Indexierung der Familienbeihilfe nur gerecht, vor allem auch gegenüber Menschen in Rumänien, die dort ihr Geld verdienen. Wenn ein Arbeiter dort fast nicht mehr verdient, als beispielsweise eine Pflegerin in Österreich mit vier Kindern an Familienbeihilfe bekommt, so ist das ja auch nicht fair gegenüber den dort beschäftigten Menschen.
Karl Aichhorn, Mauthausen
Zum Text „Wir müssen jeden Euro jetzt fünfmal umdrehen“ in Ausgabe 21:
Vor zirka drei Jahren entwickelten engagierte ehrenamtliche Mitarbeiter der Pfarre Ostermiething das Projekt „Haus der Begegnung“. (...) Wir wollten ein funktionales, dem Ortscharakter und der Nähe zur Kirche entsprechendes Pfarrheim errichten, aber es muss auch leistbar sein. (...) Das Projekt wurde mit Einbindung und nach Prüfung durch die diözesane Abteilung kirchliches Bauen eingereicht und mit einem 25-Prozent-Zuschuss durch die Finanzkammer genehmigt. Die nachfolgenden Gespräche mit der Abteilung kirchliches Bauen warfen uns aber wieder an den Start zurück. Die Vorschriften und durchzuführenden Änderungsvorgaben von diözesaner Seite verteuerten das Projekt um satte 36 Prozent. (...) Das Projekt wurde mit den erhöhten Kosten, die nicht von der Pfarre zu verantworten sind, genehmigt. Der Zuschuss der Finanzkammer wurde nicht erhöht. Nach den derzeit stattfindenden aufwendigen Ausschreibungsverfahren stehen wir schon bei einer Kostenerhöhung von 60 Prozent. Quintessenz: Eine Pfarre will sich ein leistbares Pfarrheim bauen, der 16-Prozent-Kostenträger (Diözese) bestimmt maßgebend die Rahmenbedingungen und verteuert das Projekt massiv. Wenn wir dann den Artikel der Kirchenzeitung „Wir müssen jeden Euro jetzt fünfmal umdrehen“ lesen, versteht die Pfarre (84-Prozent-Kostenträger) die Welt nicht mehr. Wir möchten gerne sparen – aber man lässt uns nicht!
Ing. Alois Mühlbacher, PGR-Obmann Osthermiething
Mag. Markus Menner, Pfarrer
Ing. Arnold Rusch, Obmann Finanzausschuss
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