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Die Enttäuschung nach dem Richterspruch war groß. „Das muss ich erst mal setzen lassen“, sagte Schwester Juliana Seelmann (38). Die deutsche Ordensfrau hatte im Kloster der Oberzeller Franziskanerinnen zwei Nigerianerinnen für zwei bzw. vier Monate aufgenommen und ihnen Kirchenasyl gewährt, um sie vor der Abschiebung aus Deutschland nach Italien zu bewahren. Ursprünglich standen beide Fälle von Kirchenasyl zur Anklage. Einer wurde vorläufig eingestellt. Vom Amtsgericht Würzburg ist die Ordensfrau am 2. Juni dann zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie einer Nigerianerin Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gewährt habe.
Vor Gericht erklärte die Franziskanerin, sie hätte im Fall der beiden Frauen keine andere Wahl gehabt, diese ins Kirchenasyl zu nehmen. Bei einer Rückführung hätte ihnen erneut die Zwangsprostitution gedroht. Diese hätten sie laut Kathpress bereits auf ihrer Flucht in dem europäischen Land erlebt und wiederum als sie nach einer ersten Flucht nach Deutschland freiwillig nach Italien zurückgingen. Diese Gefahr an Leib und Leben für die 23- und 34-jährigen Flüchtlingsfrauen wollte Schwester Juliana Seelmann bannen. Sie habe aufgrund ihres Glaubens und Gewissens gehandelt. Gegen das Urteil will sie nun Rechtsmittel einlegen. Dankbar zeigte sich die Ordensfrau für die mehr als 15 Personen, die zur Unterstützung ins Würzburger Strafjustizzentrum gekommen waren, darunter auch Benediktinermönch Abraham Sauer aus Münsterschwarzach, der im April in einem ähnlichen Fall freigesprochen wurde.
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