BRIEF_KASTEN
Frei! Und ich kann tun, was ich will! Schülerinnen und Schüler mögen es so empfinden am Beginn der Ferien. Wer seinen ersten Urlaubstag genießt auch, und wer nach Jahrzehnten pensioniert wird, ebenso.
Das „Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“ findet sich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Freiheit ist ein in vielen Verfassungen angeführtes Grundrecht. Eine gewichtige Sache also. Doch sie ist keine leichte Kunst und will geübt sein – in den Ferien, im Urlaub oder im Ruhestand.
Da ist dann auf einmal niemand da, der vorgibt, was zu tun und worauf zu achten ist, welche Aufgaben ich mir setze, mit wem und womit ich meine Zeit verbringe.
Freie Zeiten werden leicht zu leeren Zeiten, wenn man sich durch seine Tage bloß treiben lässt. Da stellt sich die Frage, ob man sich überhaupt selbst so wichtig nimmt, wie man von anderen wichtig genommen werden möchte.
In seinen freien Momenten zeigt sich der Charakter des Menschen: Ob jemand sich gehen lässt oder selber geht. Ob einer nur für sich da ist oder ansprechbar bleibt. Ob jemand gut im Hinschauen ist oder sich im sturen Wegschauen übt. „Geht mich nichts an, ich habe frei!“, sagt der eine. „Ich habe ja frei und habe Zeit“, sagt ein anderer.
Auf mich kommt es an. Das ist die Entdeckung der Freiheit. Sie schenkt die Möglichkeit, füreinander da zu sein – aus Freiem. Freiheit nicht als Zeitvertreib, sondern zum Nutzen seiner Zeit. Es ist gar nicht leicht, ein guter Chef oder eine gute Chefin seiner selbst zu sein.
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