BRIEF_KASTEN
Seit über 200 Jahren hat Österreich sein Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Ein Vorläufer galt einst in Teilen der heutigen Ukraine.
Das ABGB hat eine lange Vorgeschichte. Dazu gehört das Westgalizische Bürgerliche Gesetzbuch, das trotz seines Namens ab 1798 in ganz Galizien in Kraft trat – damals Teil der Habsburgermonarchie und heute zum Teil in der Ukraine. Das Gesetzbuch war juristisch auf dem neusten Stand und man wollte diese „Wohlthat“ den Bürgern angesichts vorhandener Rechtsunsicherheit „so geschwind als möglich theilhaft“ machen, statt auf alte Gesetze zurückzugreifen. In § 29 heißt es durchaus aktuell: „Zu den angebohrnen Rechten der Menschen gehören vorzüglich das Recht sein Leben zu erhalten, das Recht die dazu nöthigen Dinge sich zu verschaffen, das Recht seine Leibes- und Geisteskräfte zu veredeln, das Recht sich und das Seinige zu vertheidigen, das Recht seinen guten Leumund zu behaupten, endlich das Recht mit dem, was ihm ganz eigen ist, frey zu schalten und zu walten.“ 1812 trat das ABGB, das auch auf Erfahrungen aus dem Galizischen Gesetzbuch aufbaute, in Kraft.
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Einsendungen bis 10. April 2022 an: KirchenZeitung, Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz; E-Mail: gewinnen@kirchenzeitung.at
Lösung von Ausgabe 11: Lemberg
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