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Da der Verfassungsgerichtshof 2020 feststellte, dass das Verbot der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verfassungswidrig sei, muss ein neues Gesetz für Suizidbeihilfe gefunden werden. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler will es bis Sommer fertig haben. Das Justizministerium lud Religionsgesellschaften, Hilfsorganisationen, Pflegeeinrichtungen, Ärztekammer und Wissenschaft zum Dialogforum von 26. bis 30. April.
Stephanie Merckens ist seit über 20 Jahren als Juristin und Biopolitikerin mit der Materie befasst. Im Prozess der Gesetzesfindung setzt sie sich als Vertreterin der Bischofskonferenz dafür ein, dass Leben nie als „lebensunwert“ bewertet wird. Der Staat solle für Suizidprävention und für angemessene Begleitung der Sterbenden sorgen, so Merckens. Um das Vertrauen in Gesundheits- und Pflegeberufe nicht zu erschüttern, dürften Suizidbeihilfe und Tötung auf Verlangen nicht Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte oder anderer Gesundheitsberufe werden. Keinesfalls dürften sie verpflichtet werden, beim Suizid zu helfen. Gewahrt bleiben müsse „sowohl die individuelle Gewissensfreiheit als auch die Möglichkeit von Spitälern und medizinischen Einrichtungen, die Mitwirkung am Suizid verweigern zu können“, sagt Stephanie Merckens, Leiterin der politischen Abteilung des Instituts für Ehe und Familie (IEF). Die Einschränkung auf zulassungspflichtige „Suizid-Assistent/innen“ sei sinnvoll.
Mit Anna Parr ist auch die Generalsekretärin der Caritas Österreich in der 25-köpfigen Expert/innenrunde vertreten.
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