Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Startseite
ePaper
Hauptmenü schließen Hauptmenü schließen
  • Standardfarben: Standardfarben
  • Weiß auf Schwarz: Standardfarben
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • THEMEN
    • LEBENS_WEISE
      • LIEBESERKLAERUNGEN
      • REZEPTE_
      • FÜR_DICH
    • GESELLSCHAFT_SOZIALES
      • GEDENKJAHR_2025
    • MENSCHEN_MEINUNGEN
      • TEXTE VON LESER:INNEN
    • KULTUR_LAND
      • BRUCKNERJAHR
      • ALT_KOSTBAR
      • BÜCHER_FILME_MUSIK
  • KIRCHE_
    • KIRCHE_OÖ
      • Blog Rom Wallfahrt
    • KIRCHE_ÖSTERREICH
    • WELTKIRCHE_
    • GLAUBENS_GUT
      • MEIN WEG NACH ROM
      • KLOSTER ZUM KOSTEN
      • GLAUBE KONKRET
      • FRIEDEN_SUCHEN
      • BETEN_
      • FREIHEIT
      • KRAFTVOLL_LEBEN
      • LEIB_SEELE
    • SONNTAG_
  • VERANSTALTUNGEN
    • TERMINE
    • KLASSIK AM DOM
    • LESERINNEN_REISE
  • VORTEILE
  • Newsletter
  • Glossar
  • Pfarreninfo
  • Kontakt
  • Anzeigen
  • ABO
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • RSS
Startseite
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • RSS
  • Standardfarben: Standardfarben
  • Weiß auf Schwarz: Standardfarben
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • Newsletter
  • Glossar
  • Pfarreninfo
  • Kontakt
  • Anzeigen
  • ABO
Startseite
Hauptmenü:
  • THEMEN
    • LEBENS_WEISE
      • LIEBESERKLAERUNGEN
      • REZEPTE_
      • FÜR_DICH
    • GESELLSCHAFT_SOZIALES
      • GEDENKJAHR_2025
    • MENSCHEN_MEINUNGEN
      • TEXTE VON LESER:INNEN
    • KULTUR_LAND
      • BRUCKNERJAHR
      • ALT_KOSTBAR
      • BÜCHER_FILME_MUSIK
  • KIRCHE_
    • KIRCHE_OÖ
      • Blog Rom Wallfahrt
    • KIRCHE_ÖSTERREICH
    • WELTKIRCHE_
    • GLAUBENS_GUT
      • MEIN WEG NACH ROM
      • KLOSTER ZUM KOSTEN
      • GLAUBE KONKRET
      • FRIEDEN_SUCHEN
      • BETEN_
      • FREIHEIT
      • KRAFTVOLL_LEBEN
      • LEIB_SEELE
    • SONNTAG_
  • VERANSTALTUNGEN
    • TERMINE
    • KLASSIK AM DOM
    • LESERINNEN_REISE
  • VORTEILE

ePaper
Kirchenzeitung Logo
Login
  • » Passwort vergessen
  • » Gratis-ePaper-Abo bestellen
Hauptmenü anzeigen
Kirchenzeitung:
  • THEMEN
  • LEBENS_WEISE

Inhalt:

Recht: Ärger mit Handwerkern: Welche Rechte habe ich als Kunde oder Kundin?

GUT ZU WISSEN_

Fast jede:r kennt die Situation: Die beauftragte Werkleistung entspricht nicht den Vorgaben, die Rechnung ist höher als veranschlagt, es wird Zahlung verlangt, obwohl Mängel vorliegen.

Ausgabe: 45/2024
05.11.2024
- Henriette Boscheinen-Duursma
© Inga Klas auf Pixabay

Kostenvoranschlag


Ein Kostenvoranschlag stellt die Berechnung der voraussichtlichen Kosten eines Werkes (Arbeitskosten, Materialkosten etc.) dar. Gegenüber Konsumenten ist ein Kostenvoranschlag stets verbindlich, sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt.

 

Vom Kunden etwa durch Änderungswünsche veranlasste Mehrkosten dürfen vom Werkunternehmer jedoch bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag zusätzlich verrechnet werden.


Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag darf nur überschritten werden, wenn die Mehrkosten sachlich begründet und unvermeidlich sind. Geringfügige Kostenüberschreitungen muss der Konsument akzeptieren.

 

Eine beträchtliche Überschreitung hat der Unternehmer dem Kunden unverzüglich unter Bekanntgabe der voraussichtlichen Höhe anzuzeigen.

 

Dieser hat dann die Wahl, die zusätzlich anfallenden Kosten zu zahlen oder aber vom Vertrag zurückzutreten und die bereits geleisteten Arbeiten angemessen abzugelten.

 

Wann zahlen?


Grundsätzlich ist das Entgelt nach Fertigstellung des vertragsgemäßen und mängelfreien Werks bei Rechnungslegung zu bezahlen. Der Kunde kann den Werklohn so lange zurückbehalten, bis der Werkunternehmer alle Mängel verbessert hat.

 

Pflichten, Schadenersatz


Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer zur Herstellung eines bestimmten Erfolgs (z. B. Anfertigung einer Maßküche, Änderung eines Schmuckstücks).

 

Stellt der Kunde dafür Material zur Verfügung oder macht Vorgaben für die Herstellung des Werkes (z. B. Vorlage von Plänen), trifft den Werkunternehmer aufgrund seines Fachwissens eine Warnpflicht, wenn das vom Kunden beigestellte Material offenbar untauglich ist oder die von ihm erteilten Anweisungen offenbar unrichtig sind.

 

Weist das fertiggestellte Werk Mängel auf, kann der Kunde Verbesserung verlangen. Sind die Mängel nicht behebbar und nicht unwesentlich, kann er vom Vertrag zurücktreten.


Entstehen dem Kunden Schäden, weil der Werkunternehmer seine Warnpflicht verletzt hat, oder fügt der Werkunternehmer bei Werkausführung dem Kunden sonstige Schäden zu, hat er diese zu ersetzen.

Henriette Boscheinen-Duursma, Privatdozentin für Wirtschaftsrecht, Rechtsanwältin in Linz, Deutschmann Rechtsanwälte www.d-ra.at
Henriette Boscheinen-Duursma, Privatdozentin für Wirtschaftsrecht, Rechtsanwältin in Linz, Deutschmann Rechtsanwälte www.d-ra.at
zurück
Weitere Artikel zum Themenbereich
Leopoldine Moser mit ihren damals noch kleinen, mittlerweile  großen Enkelkindern.

Das Besondere daran, Oma oder Opa zu sein

01.07.2025   -  
Sommerzeit ist Ferienzeit! Viele Kinder freuen sich darauf, auch Zeit mit Opa und Oma zu...
Sonnencreme ist unverzichtbar

Gesundheit: Muttermale und Hautveränderungen

24.06.2025   -  
Dr.Thomas Horvatits schreibt über die Erkennung von Muttermalen und die Prävention von Hautkrebs.
Kompost ist ein reichhaltiger Nährstoffspender für Pflanzen.

Kompost: Nahrung für den Garten

24.06.2025   -  
„Abfälle“ aus Küche und Garten sind wertvolle Rohstoffe. Der Komposthaufen im Nutzgarten schließt...
Es müssen nicht immer nur Maiskolben oder Zucchini sein. Grillgemüse kann auf vielfältige Weise kreativ verarbeitet werden.

Gemüse auf dem Grill: Mehr als nur Beilage

17.06.2025   -  
In der Grillsaison spielen meist Koteletts, Ripperl und Co. die Hauptrolle, Gemüse ist eher...
Bei der Hochzeit ist noch alles einfach ...

Geld in der Ehe

10.06.2025   -  
Wer verheiratet ist, sollte wissen, welche rechtlichen Konsequenzen das hat. Juristin Henriette...

REZEPT_

Grüner Linsensalat mit roten Rüben und Hühnchen

Im heißen Sommer passt ein Salat immer - hier ist eine neue Idee dafür.

FÜR_DICH

Eine junge Fussballerin

Fußball für alle - Mädchen am Ball

Manche denken, Fußball sei nur ein Sport für Männer oder Buben – aber das stimmt nicht! Auch...
GRATIS_ABO nutzen!

Jetzt die KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch.   >>

MEIST_GELESEN

IHRE MEINUNGEN DER WOCHE 27/2025

01.07.2025

Zwischen zwei ­Stühlen: Menschen, die nicht Mann oder Frau sind

01.07.2025 Manche neugeborenen Kinder können nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden. Dieses...

Freier Sonntag auch für die Postzustellung

01.07.2025 Seit vergangenem Sonntag ist Linz nach Wien die zweite Stadt Österreichs, in der die Post Pakete...

Engelszeller Betriebe

01.07.2025 Martin und Elisabeth Paminger, Landwirtschaftliche Unternehmer aus St. Aegidi, übernehmen die...

Gegen verbale Gewalt

01.07.2025 „Des werst du ned können!“ „Hast leicht Angst, dass i di oglang?!“ „Des is nix für Frauen!“ „Was...
Logo der Kirchenzeitung Diözese Linz
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • RSS
Footermenü:
  • THEMEN
    • LEBENS_WEISE
    • GESELLSCHAFT_SOZIALES
    • MENSCHEN_MEINUNGEN
    • KULTUR_LAND
    • SERIEN
  • KIRCHE_
    • KIRCHE_OÖ
    • KIRCHE_ÖSTERREICH
    • WELTKIRCHE_
    • GLAUBENS_GUT
    • SONNTAG_
  • VERANSTALTUNGEN
    • TERMINE
    • KLASSIK AM DOM
    • LESERINNEN_REISE
    • SOLI_PREIS
  • VORTEILE
  • Pfarreninfo
    • WUNSCHLISTE
    • EXKLUSIVES
    • DOWNLOAD
    • KOOPERATION
    • REDAKTIONELLES
  • Archiv

  • Newsletter
  • Glossar
  • Über uns
  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Anzeigen
  • ABO
  • Archiv
  • Logo Download

KIRCHENZEITUNG Diözese Linz, Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz
Tel: 0732/7610-3944, Fax: 0732/7610-3939, E-Mail: office@kirchenzeitung.at

Diözese Linz
nach oben springen