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Nicht überall gelten dieselben Bestimmungen wie in Österreich, was etwa den Transport von Fahrrädern oder auch die Helmpflicht betrifft. Soll das Fahrrad mit dem Auto transportiert werden, gibt es zwei Möglichkeiten: mit einer Halterung am Autodach oder einem Heckträger. Bei Letzterem kann es sein, dass dieser das Kennzeichen verdeckt.
In Österreich ist es erlaubt, das weiße Kennzeichen umzustecken und am Fahrradträger anzubringen. Oder es wird eine zusätzliche rote Tafel beantragt, die dauerhaft am Träger bleibt. In Deutschland muss das hintere Kennzeichen am Fahrzeug verbleiben, deshalb ist generell die rote Zusatztafel notwendig. Seit April 2021 tragen diese Tafeln das internationale Unterscheidungszeichen. Bei alten Tafeln muss zusätzlich das „A-Pickerl“ angebracht werden.
Der ÖAMTC empfiehlt, die Zusatztafel rechtzeitig bei der Zulassungsstelle zu bestellen, da diese extra angefertigt wird und dies einige Tage dauert.
Bei der Mitnahme von E-Bikes sollte man sich genau informieren, was im Reiseland oder bei den jeweiligen Transportunternehmen gilt. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist es meist kein Problem, die E-Bikes mitzunehmen, beim Flugzeug sieht die Sache jedoch anders aus. Hier gibt es so strenge Auflagen, dass die Mitnahme nahezu unmöglich ist. Am besten informiert man sich dazu bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Zum Fahren von E-Bikes sowie Pedelecs herrschen in den Reiseländern auch verschiedene Bestimmungen. Auskunft darüber gibt der ÖAMTC auf seiner Website.
Neben dem Fahrrad an sich sollte überlegt werden, welche Ausrüstung für die jeweilige Tour bzw. Reise noch notwendig ist. Das ist unter anderem auch davon abhängig, welches Wetter voraussichtlich am Urlaubsort zu erwarten ist und welche konkrete Tour geplant ist. Entsprechende Radbekleidung mit Funktionsshirt, Radhose, Helm und evtl. Handschuhe sind Grundausstattung. Ergänzend dazu schadet es nicht, eine wasserdichte Regen- oder Windjacke dabeizuhaben. Für zusätzlichen Regenschutz kommt noch ein Überzug für Schuhe oder Helm mit dazu, wenn Sonne zu erwarten ist natürlich eine Sonnenbrille bzw. eine spezielle Radbrille.
Es sollte mitgedacht werden, dass man vielleicht einmal eine Panne hat und das Rad reparieren muss. Daher ist es klug, entsprechendes Werkzeug und Ersatzteile (z. B. Schlauch) dabeizuhaben.
Was in die Satteltaschen oder den Radrucksack unbedingt gehört, ist Verpflegung: genug zu trinken, Müsli- oder Energieriegel, Snacks wie ein Apfel oder Ähnliches. Je nach geplanter Tour sind vielleicht noch Sonnencreme, Mückenspray, ein kleines Erste-Hilfe-Set, eine Powerbank oder Dokumente wie Zugtickets, Reisepass usw. wichtig.
Auch die Helmpflicht ist unterschiedlich geregelt. Während in Österreich, Bosnien-Herzegowina sowie Lettland eine Tragepflicht für Kinder und Jugendliche bis zwölf Jahre gilt, dauert sie in Slowenien und der Slowakei bis 14 Jahre, in Island, Schweden und Kroatien bis 15 und in Tschechien bis 18 Jahre. Eine generelle Helmpflicht gibt es hingegen in Albanien, Finnland, Malta, Montenegro und der Türkei, egal ob man sich innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bewegt. In Slowenien und Spanien wiederum gilt die Helmpflicht nur außerhalb des Stadtgebietes.
Ob Pflicht oder nicht, der ÖAMTC empfiehlt jedem und jeder Radfahrer:in, einen Helm zu tragen. Abgesehen von der Helmpflicht gibt es zum Teil auch andere Sicherheitsvorschriften im Ausland, über die man sich jeweils informieren sollte.
Was wo gilt, ist auch nachzulesen in der weltweiten ÖAMTC-Länderinfo:
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