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Tipps für Konsument/innen

Gut versichert in den Urlaub

Bewusst Leben

Bei der Planung des nächsten Sommerurlaubs lohnt es sich, über einen ausreichenden Versicherungsschutz nachzudenken. Gerade wenn es um Corona geht.
 

Ausgabe: 19/2022
10.05.2022
- Lisa-Maria Langhofer
Es gelten in Bezug auf Corona unter­schiedliche Regelungen, je nachdem, ob die Reise bereits angetreten wurde oder nicht.
Es gelten in Bezug auf Corona unter­schiedliche Regelungen, je nachdem, ob die Reise bereits angetreten wurde oder nicht.
© Gecko Studio/Stockadobe

Wie der AK-Konsumentenschutz aktuell berichtet, sind die Bedingungen bei den Reiseversicherungen in Bezug auf Corona sehr unterschiedlich und ändern sich laufend. 


Die Empfehlung an Reisende laute daher, sich im Reisebüro ausführlich zum angebotenen Versicherungsschutz beraten zu lassen und sich vor allem über die Stornobedingungen zu informieren. Nur das könne garantieren, dass man am Ende jenen Versicherungsschutz habe, den man auch wirklich möchte.

 

„Wird der Urlaub online gebucht, müssen sich die Konsumenten und Konsumentinnen selbst durch das Kleingedruckte kämpfen“, sagt Ulrike Weiß vom AK-Konsumentenschutz in Oberösterreich. In jedem Fall rät sie, bei Vertragsabschluss auf relevante Ausschlussgründe und etwaige Selbstbehalte zu achten.

 

Kreditkarten bieten übrigens nur dann bei einer Corona-Erkrankung eine Absicherung, wenn sie mit der Europäischen Reiseversicherung kooperieren.

 

Gefahr miteinbeziehen

 

Bei Pauschalreisen kann es sein, dass das kostenlose Stornieren ausgeschlossen ist, weil dies normalerweise für „unvermeidbare, außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände“ gilt.

 

Gibt es im Urlaubsland eine erhöhte Corona-Gefahr, müssen Reisende dieses Risiko miteinbeziehen. Laut aktueller Recherche (Stand 9. Mai 2022) gelten typische Destinationen wie Italien , Kroatien oder Griechenland allerdings nicht als Risikogebiete.

 

Was bei Corona gilt

 

Es gibt unterschiedliche Leistungen, je nachdem, ob die Reise bereits angetreten wurde oder nicht. Erkrankt man vor Reisebeginn an Corona, werden die Stornokosten meist übernommen. Das gilt auch, wenn die Betroffenen in Quarantäne müssen. „Keine Deckung besteht, wenn Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen und daher die Reise nicht antreten möchten“, betont Weiß.

 

Unsicherheit und Sorge seien generell kein Stornogrund. Die Stornoversicherung greift nur dann, wenn man die Reise unverschuldet nicht antreten kann. Das ist der Fall bei einer Erkrankung, Schwangerschaftskomplikationen, dem Verlust des Arbeitsplatzes oder etwa der Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst.

 

„Manche Versicherer bieten zu Corona ein spezielles Versicherungsprodukt zu einem günstigen Tarif an“, ergänzt Weiß.

 

Krank auf der Reise

 

Erkrankt jemand während der Reise, sind medizinisch notwendige Behandlungskosten im Ausland und auch die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport gedeckt. „Lassen Sie den Kranken- oder Verlegungstransport und den Heimtransport von der Versicherung organisieren“, rät die Konsumentenschützerin, „da ansonsten ein Selbstbehalt anfallen oder die Leistung zur Gänze abgelehnt werden kann“.

 

Beim Abschluss eines Versicherungspaketes sollte man auch darauf achten, ob zusätzliche Aufenthaltskosten oder eine erforderliche Extrarückreise mit dabei sind. 

 

Reisen in Coronazeiten

 

Auch wenn bei uns die Coronaregelungen zuletzt gelockert wurden, im Reiseland können ganz andere Bestimmungen gelten und sich schnell wieder ändern. Die AK rät, sich immer über den aktuellen Stand der Maßnahmen zu informieren, etwa über die Website des Außenministeriums. Es sei klug, Reisen eher kurzfristig zu buchen und keine zu hohen Vorauszahlungen zu leisten. Besser sei auch die Buchung des Fluges oder Hotels direkt bei der Fluglinie oder der Unterkunft, weil Buchungsplattformen meist weniger Unterstützung bieten und hohe Servicegebühren verrechnen.«

 

Mehr Infos unter: www.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz

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