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Segen für unverheiratete Paare: Diskussion hält an

WELTKIRCHE_

Der Vatikan nimmt erneut Stellung zur Segnung homosexueller und "irregulärer" Paare. 

Ausgabe: 02/2024
09.01.2024
- Kathpress/Slouk
© Julie Rose, pixabay

Anders als in der Erklärung „Fiducia supplicans“ vom 18. Dezember angekündigt, hat das Glaubensdikasterium doch noch einmal Stellung bezogen zur mittlerweile weltweit umstrittenen Frage, ob katholisch unverheiratete (und häufig unverheiratbare) Liebespaare den Segen eines Priesters empfangen dürfen.

 

In einer Mitteilung vom 4. Jänner stellt Kardinal Víctor Manuel Fernández als Präfekt des Glaubensdikasteriums klar, dass es zwar je nach kirchlichem Kontext und örtlicher Kultur verschiedene Wege und frühere oder spätere Zeitpunkte der Anwendung von „Fiducia supplicans“ geben könne.

 

Eine „totale oder endgültige Verweigerung dieses Weges, der den Priestern vorgelegt wird“, sei jedoch nicht erlaubt.

 

EILE MIT WEILE

 

Das gelte auch für die „nicht wenigen Länder“, in denen Homosexualität in unterschiedlichem Maße verurteilt, verboten und kriminalisiert wird. Dort erforderten jedoch die kulturellen und rechtlichen Schwierigkeiten Zeit und pastorale Strategien, die über das Kurzfristige hinausgingen.

 

„In diesen Fällen stellt sich über die Frage der Segnungen hinaus ein großer und weitreichender pastoraler Auftrag, der die Ausbildung, die Verteidigung der Menschenwürde, das Lehren der Soziallehre der Kirche und verschiedene Strategien umfasst, die ihrerseits keine Eile zulassen“, so Fernández in seiner Mitteilung.

 

EHELEHRE UNVERÄNDERT

 

Die Mitteilung betont erneut, dass „Fiducia supplicans“ fest bei der überlieferten Lehre der Kirche über die Ehe bleibe und keinen Ritus oder ähnliche Segnungen zulasse, die Verwirrung stiften könnten. Das Neue der Erklärung sei nicht die Möglichkeit der Segnung von Paaren in „irregulären Beziehungen“, so Fernández.

 

Vielmehr gehe es darum, das Verständnis von Segnungen zu erweitern – und zwar, indem man zwei Formen von Segnungen unterscheide, nämlich die „liturgischen oder rituellen“ und die „spontanen oder seelsorgerisch motivierten“. Darum werde in „Fiducia supplicans“ vorgeschlagen, vermehrt solche „Segnungen aus pastoraler Fürsorge“ vorzunehmen, die nicht dieselben Bedingungen erforderten wie Segnungen in einem liturgischen oder rituellen Kontext.

 

SIMPLE SEGNUNGEN

 

Weiters geht Fernández auch auf die praktische Umsetzung der Segnungen aus pastoraler Fürsorge ein. Diese seien „eine Angelegenheit von 10 bis 15 Sekunden“ – und dürften keine rituelle Form annehmen.


Bei den Segnungen gehe es lediglich um „die Antwort eines Hirten auf die Bitte zweier Menschen um Gottes Hilfe“, so der Präfekt. Bedingungen dürfe ein Priester aus diesem Grund nicht stellen, ebenso solle er nichts über das Intimleben dieser Menschen erfahren.

 

Der Zweck dieser Segnungen müsste den Menschen in den Ortsgemeinden erklärt werden. „Wir werden uns alle daran gewöhnen müssen, die Tatsache zu akzeptieren, dass ein Priester, der diese Art von einfachen Segnungen erteilt, kein Häretiker ist, nichts ratifiziert und die katholische Lehre nicht leugnet“, so Fernández.  

 

>> Kommentar von Josef Wallner zum Thema

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Elisabeth Wertz ist Religionslehrerin und Pastoralassistentin im Südburgenland (derzeit in Elternkarenz).

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