ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen Dialog.
Das Dokument werfe eine Reihe von ungelösten Problemen von erheblicher Tragweite auf, heißt es in einem Brief des Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria, an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. Die Frage, ob nicht-katholische Ehepartner die Kommunion empfangen könnten, betreffe die Kirche als Ganzes und habe Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, heißt es in Ladarias Schreiben. Weiter verweist der Präfekt der Glaubenskongregation auf die entsprechenden Regelungen des Kirchenrechts. Dort heißt es in Canon 844, dass die Sakramente nur Katholiken gespendet werden dürfen. Eine Ausnahme gestattet das Kirchenrecht lediglich bei Todesgefahr oder einer anderen „schweren Notlage“. Ein Urteil darüber obliege letztlich dem Ortsbischof. Die zuständigen Vatikanbehörden seien beauftragt, diese und andere offenen Fragen demnächst auf Ebene der katholischen Weltkirche zu klären, so Erzbischof Ladaria. Er betonte, das Thema berühre den Glauben der Kirche und habe Bedeutung für die Universalkirche. Damit deutet sich eine Wende im Ringen um die Kommunionfrage für gemischtkonfessionelle Paare an.

ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen Dialog.
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