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Der Ablass ist ein Angebot

Weltkirche

Josefsjahr, Jakobusjahr und andere Anlässe führen 2021 dazu, dass die Kirche besondere Ablässe anbietet. Diese Bußpraxis wirkt im 21. Jahrhundert aus der Zeit gefallen und hat doch tiefere Gründe als viele wissen.
 

Ausgabe: 02/2021
12.01.2021
- Monika Slouk
Der Petersdom wurde zu einem guten Teil mit Geld aus Ablasshandel erbaut. Der Handel mit Ablässen ist seit dem Tridentinischen Konzil (1545–1563) verboten.
Der Petersdom wurde zu einem guten Teil mit Geld aus Ablasshandel erbaut. Der Handel mit Ablässen ist seit dem Tridentinischen Konzil (1545–1563) verboten.
© kathbild.at/Rupprecht

„Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt.“ Schon Anfang des 16. Jahrhunderts kannte man Werbe-Slogans. Die Nachfrage nach dem ewigen Heil war zu dieser Zeit besonders hoch. Gute Geschäftsleute wie der Dominikanerpater Johannes Tetzel erkannten ihre Chance. Wenn etwas begehrt ist, lässt sich gutes Geld damit verdienen, noch dazu, wenn man es wie die heutigen „Influencer“ versteht, Menschen von der Notwendigkeit eines Angebots zu überzeugen. Johannes Tetzel konnte das, er ist eine Symbolfigur des Ablasshandels, der bereits von Zeitgenossen, auch katholischen Amtsträgern, hart kritisiert wurde.

 

Geld für den Petersdom

Das tat dem Erfolg aber keinen Abbruch. Johannes Tetzel sorgte mit dem Verkauf von Ablasszetteln für volle Kassen, ein großer Teil des Geldes floss in den Bau des Petersdoms in Rom. Martin Luther war der berühmteste Kritiker des Ablasshandels. Die Lügen und Geschäftemacherei erzürnten ihn theologisch und menschlich. Damit wurde die Ablasspraxis zu einem Auslöser von Reformation und Kirchenspaltung. Seit dem Konzil von Trient (1545–1563) ist die Verbindung von Geld und Ablass verboten.

 

Missverständliche Begriffe

Wenn 2021 aufgrund des Josefsjahres (8. Dezember 2020 bis 8. Dezember 2021) und des heiligen Jakobusjahres (1. Jänner 2021, wegen der Covid-19-Maßnahmen von Papst Franziskus verlängert bis 31. Dezember 2022) davon die Rede ist, dass besondere Ablässe gewährt werden, erinnern sich viele Menschen an ihren Geschichtsunterricht und den Ablasshandel und wundern sich über das Gerede von zeitlichen Sündenstrafen, Verwaltung des Heilsschatzes, Gnadenstand oder Bußwerken. Tatsächlich tragen die Fachbegriffe mehr zur Verschleierung als zur Erklärung dessen bei, was Papst Franziskus meint, wenn er Ablassmöglichkeiten ankündigt.

 

Sünde und Folge

Wer gegen sein Gewissen handelt, entfernt sich nicht nur innerlich von Gott, sondern ist auch verantwortlich für die Folgen dieser Handlungen. Die Theologie spricht von Sünden (Taten) und „Sündenstrafen“ (Folgen). Die Regensburger Kirchenrechts-Professorin Sabine Demel schrieb bereits 2015, dass die Rede von Sündenstrafen missverständlich sei, weil sie nahelegt, dass Gott zuerst eine Strafe festlegt, die er dann im Ablass wieder zurücknimmt. Es handelt sich jedoch nicht um Bestrafung durch jemanden Außenstehenden (Gott), sondern um die Konsequenzen des eigenen Handelns.

 

Mitverantwortung

Wer zum Beispiel ein Baumwoll-T-Shirt um vier Euro kauft, obwohl er weiß, dass die Produktion nur durch Ausbeutung von Menschen in der Baumwollproduktion und -verarbeitung und in der Näherei, durch Einsatz von giftigen Düngemitteln, Stofffarben und Konservierungsstoffen möglich ist, wenn er dieses Kleidungsstück also gegen sein besseres Wissen und Gewissen erwirbt, dann schadet das einerseits ihm selbst (weil er sich von Gott entfernt), andererseits und vor allem auch den Menschen in der Produktionskette und der Schöpfung. Während in der Beichte die Sünde vergeben wird, wirken ihre Folgen aber dennoch in der Welt.

 

Nicht egal

Hier setzt der Ablass an. Wer erkennt, dass er oder sie mitverantwortlich ist für das, was in der Welt geschieht, wird sich auch mitverantwortlich fühlen, die eigenen Fehler wieder gutzumachen. Ganz alleine wird das aber schwer gelingen. Hier springt die Gemeinschaft der Kirche ein. Es ist kein individueller Wiedergutmachungsprozess, sondern ein gemeinschaftlicher, ja, sakramentenähnlicher Vorgang. Selbstverständlich ist die Korrektur der eigenen Gewohnheiten, eine Änderung des Verhaltens Voraussetzung dafür, die Sündenfolgen aus der Welt zu schaffen. Katholisch gesprochen: Buße.

 

Trotzdem geschenkt

Alleine ist die Buße kaum durchzuhalten. Der Ablass ist ein Angebot zur Umkehr. Er ist ein stellvertretendes Fürbittgebet, dem Erhörung zugesagt ist. Da auch die Handlungen Verstorbener noch in der Welt nachwirken, kann auch für sie Ablass empfangen werden. Sabine Demel weist darauf hin, dass die Formulierung „einen Ablass erwerben“ immer noch missverständlich sei, und dass „einen Ablass empfangen“ wesentlich besser das göttliche Geschenk beschreibe. „Katholische Christ/innen können von dieser Bußübung Gebrauch machen, müssen es aber nicht; der Ablass ist ein Angebot, aber keine Pflicht für das Glaubensleben katholischer Christ/innen.“

 

 

Ablass – Begriff und Begründungen

Herkunft. Das alte Wort „Ab-lass“ lässt sich heute als Erlass oder Nachlass etwas besser verstehen. Wie Schmerzen nachlassen können, so können auch die „Sündenfolgen“ weniger werden. „Ablassen“ hieß ursprünglich vergeben, verzeihen.

Mehr Theologie. Im Artikel „Ablass“ setzt sich die Kirchenrechtlerin Sabine Demel ausführlicher mit dem Konzept des Ablasses und seiner Relevanz für heute auseinander. feinschwarz.net

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