Spätestens wenn Burschen zur Stellung müssen, stellt sich die Frage: Grundwehr- oder Zivildienst? Clemens Kaun hat sich für Zweiteres entschieden.
„So, Frau Kling, jetzt gehen wir wieder nach Hause“, sagt Clemens zu einer Frau beim Buffet. Sie hat sich verlaufen. Clemens bringt sie in ihr Zimmer. Sie sagt: „Das ist ein ganz ein Lieber.“ Eine Szene im Bezirksaltenheim (BAH) Traun. Um 7 Uhr ist Dienstbeginn. Nach der Dienstübergabe gibt’s Frühstück: Clemens hilft das Essen und die Getränke auszuteilen und die Leute an die Tische zu setzen. Vormittags hilft er bei der Pflege. Das heißt vor allem, Heimbewohner/innen waschen und Betten beziehen. Am Nachmittag werden sie aus den Zimmern geholt. Die restlichen Betten werden überzogen, Nachtkästchen geputzt und der Kaffeetisch hergerichtet. „Sich mit den Leuten beschäftigen“ gehört für Clemens auch zu seinen Aufgaben. Dazu zählt Mundarttexte vorlesen oder Kaffeetrinken, demnächst wird seine Schwester auf der Querflöte vorspielen und Clemens wird mit Kollegen vorlesen. Nach dem Abendessen werden die meisten Heimbewohner/innen ins Bett gebracht und spätestens um 19 Uhr ist Dienstschluss. Clemens hat auch an Wochenenden Dienst. Dazwischen gibt’s freie Tage, sodass sich das auf 40 Stunden in der Woche ausgeht. „Für mich ist wichtig, eine soziale Tätigkeit zu machen“, erklärt Clemens, warum er sich für den Zivildienst entschieden hat. Er ist strikt dagegen, wenn jemand sagt, Zivildienst sei gut und Präsenzdienst schlecht oder umgekehrt. Die Arbeit mit den alten Menschen war am Anfang nicht einfach, „aber man gewöhnt sich an alles“.
Info im Internet: http://62.200.2.168/web/bmiwebp.nsf; www.zivildienst.at,Zivildienstberatung gibt’s beim Jugendservice des Landes OÖ, Tel. 0732/17 99, oder bei der KJOÖ, Tel. 0732/76 10-3311.Plattform für Zivildiener in OÖ: Clemens Kaun, Tel. 0699/11 84 23 85.
Zivildienst
Männliche österreichische Staatsbürger ab dem 17. Lebensjahr sind wehrpflichtig. Im Jahr, in dem ein Bursch 18 Jahre alt wird, muss er zur Stellung, wo die geistige und körperliche Eignung für die Aufnahme in das Bundesheer festgestellt wird. Zivildienst statt Wehrdienst zu leisten ist ein Recht für jemanden, der es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und deshalb bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.