Biomedizin und Gentechnik versprechen die Heilung vieler – auch erblich bedingter – Krankheiten. Bis dahin ist allerdings ein langer Weg. Und die Begehrlichkeit nach embryonalen Stammzellen stellt die Frage, wie hoch denn der Preis für den Fortschritt sein darf. Die österreichische Bioethikkommission fordert flankierende politische und rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Würde und Unantastbarkeit jeder Form menschlichen Lebens. Das ist gut so. In diesem Zusammenhang muss aber auch über vorgeburtliche Diagnostik geredet werden. Oder ist es schon selbstverständlich, dass über 90 Prozent der Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben werden? Haben Behinderte kein Lebensrecht mehr, hat die Gesellschaft keine Verpflichtung mehr, Behinderten und ihren Angehörigen unter die Arme zu greifen?