Ein Mitglied eines Pfarrgemeinderates hatte den Antrag gestellt, eine bestimmte Aussage solle nicht ins Protokoll kommen. Nun sind aber nach Geschäftsordnung Anträge wörtlich wiederzugeben, sodass mit dem Antrag auch die beanstandete Formulierung ins Protokoll gekommen wäre. Der Schriftführer entzog sich der Zwickmühle, indem er den Antrag nicht protokollierte – und hofft, dass es bei der nächsten Sitzung keinen Einspruch zum Protokoll gibt.