Mit elf Pro- und acht Gegenstimmen hat sich die Bioethik-Kommission der österreichischen Bundesregierung für die Finanzierung der Forschung mit embryonalen Stammzellen auf europäischer Ebene ausgesprochen. Die Ethikkommission empfiehlt damit der Regierung, auf EU-Ebene etwas mitzufinanzieren, was in Österreich (noch) verboten ist, nämlich die Forschung mit Stammzellen, zu deren Gewinnung menschliche Embryonen getötet werden. Noch beim letzten EU-Forschungsministerrat hat sich Österreich einem von Deutschland eingebrachten Vorbehalt gegen die Förderung der embryonalen Stammzellenforschung angeschlossen. Zur Zustimmung der Bioethik-Kommission meinte deren Vorsitzender Johannes Huber: Die Zustimmung gelte nur für Projekte unter strengsten Auflagen und für bereits bestehende Stammzellenreihen. Das Züchten von Embryonen zu Forschungszwecken wurde ebenso abgelehnt wie jede Form des Klonens.
Ein ethischer Rat?
Kommentar von Hans Baumgartner
Mit knapper Mehrheit (11:8) hat sich die österreichische Bioethik-Kommission dafür ausgesprochen, im Rahmen der EU embryonale Stammzellenforschung zu fördern. Diese – in Österreich verbotene – Forschung müsste allerdings unter „strengsten Auflagen“ erfolgen, betonte der Kommissionsvorsitzende Johannes Huber. Konkret meinte er damit: Die verwendeten Stammzellen-Linien müssen so beschaffen sein, dass daraus keine Menschen entstehen können. Es dürfen keine weiteren Stammzellen-Linien aus neuen Embryonen gezüchtet werden. Es muss sich um besonders wichtige Forschungen handeln. Klonen darf in keiner Form gefördert werden. In der EU wollen viele Parlamentarier, Kommissare und Länder von solchen ethischen Schranken nichts mehr wissen. Das weiß auch Huber. Sind seine Kriterien ein letzter Versuch, den Missbrauch menschlichen Lebens in Grenzen zu halten, oder sollen sie uns nur Sand in die Augen streuen?