Wer hätte vermutet, dass die in den Niederlanden gesetzlich erlaubte Sterbehilfe schon nach so kurzer Zeit durch eine – wie Medien es nennen – noch „liberalere“ Gesetzgebung in Belgien übertroffen würde? Selbst bei unheilbaren psychischen Erkrankungen sollen sich Menschen entscheiden können, mit ärztlicher „Hilfe“ aus dem Leben zu gehen. Die belgischen Parlamentarier hätten dieses Gesetz nicht beschließen können, wüssten sie nicht um den Rückhalt der Bevölkerung für diese Maßnahme. Denken und die Politik machen an Staatsgrenzen nicht Halt. Belgien könnte daher nicht das letzte Land sein, in dem Töten auf Verlangen akzeptiert wird. Dass Österreich mit der Karenz für die Begleitung Sterbender einen anderen Weg einschlägt, ist daher umso bemerkenswerter. Er muss nur konsequent fortgesetzt werden. Unabhängig, ob ihre Angehörigen vermögend sind oder nicht, müssen die Menschen berechtigte Hoffnung haben: Wenn ich schwer krank bin und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann werde ich nicht allein sein. Und meine Angehörigen sind bei ihrer Aufgabe nicht bloß auf sich selbst gestellt. Eine Gesellschaft, die ihre kleinsten Gemeinschaften unterstützt, und die den Menschen nicht nur als Einzelmenschen oder nützliche Arbeitskraft wertet, wird besser mit Leiden und Krankheiten umgehen können. „Lebenswert“ und „liebenswert“ ist nicht nur das gesunde Leben. Wo nur die Gesundheit ein Lebensrecht hat, krankt die Gesellschaft selbst.