Nachdem der Verfassungsgerichtshof den Paragraph 209 teilweise aufgehoben hat, forderten verschiedene Gruppen und die Oppositionsparteien, man sollte diesen Passus überhaupt aus dem Strafgesetzbuch streichen. Auf den Verfassungsgerichtshof können sie sich mit ihrer Forderung allerdings nicht berufen. Denn dieser hat dem Gesetzgeber ausdrücklich zugestanden, Altersgrenzen festzulegen, die Jugendliche vor sexueller Verführung oder Ausbeutung schützen sollen. Die ÖVP hat in der vergangenen Woche eine Neufassung des Schutzparagraphen vorgelegt, die Sinn macht. Burschen und Mädchen sollen bis 16 Jahre besser vor sexuellen Kontakten mit deutlich älteren Personen geschützt werden. Warum die SPÖ dagegen ist, bleibt ihr Geheimnis.