Dass der Einkommenssteuerbescheid nicht immer Freudenrufe auslöst, verwundert nicht. Dass dies an einer bestimmten Formulierung liegt, ist jedoch ungewöhnlich. „Sie sind verheiratet und leben in einer Partnerschaft, daher sind die Ausgaben für eine Tagesmutter nicht zwangsläufig erwachsen und daher nicht steuerbegünstigt“, erfährt Frau W. und ärgert sich. Schleichende Diskriminierung in schönstem Amtsdeutsch, unauffällig, aber effektiv. Das nun veröffentlichte Plädoyer der Katholischen Frauenbewegung gegen überhöhte Idealvorstellungen von Familie und gegen „tradierte Rollenvorstellungen“ kommt zum richtigen Zeitpunkt. Als „unumgänglich“ für die Entwicklung des Kindes bezeichnet die kfbö die außerhäusliche Kinderbetreuung und fordert Bedingungen, damit Frauen und Männer in gleichem Maß Familien- und Erwerbsarbeit leisten können. Verheiratete Frauen, die in einer Partnerschaft leben, könnten genau dafür empfänglich sein.