Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der ehemaligen Tschechoslowakei war ein Unrecht. Sie gründet in der unrichtigen Annahme, dass alle deutschstämmigen Tschechen eine Mitschuld an den Gräueltaten des Hitlerregimes hatten. Kein zivilisierter Rechtsstaat kann auf der Basis der Kollektivschuld-Annahme jemand um Besitz, Heimat oder Leben bringen. Ebenso im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Prizipien steht die von Staatspräsident Benes verfügte Generalamnestie für alle, die gewaltsam an der Vertreibung mitgewirkt haben. Man könnte annehmen, dass es 57 Jahre danach möglich sein müsste, dieses historische Unrecht mit einer glaubwürdigen Geste der Aussöhnung aus der Welt zu schaffen. Wer sich in dieser Frage nicht endlich bewegt, überlässt den Scharfmachern das Feld.