Eine Woche nach dem Pensionsreform-Beschluss des Ministerrates kam es zu landesweiten Streikaktionen. Für den 13. Mai rufen die Gewerkschaften zu Großdemonstrationen auf. Vergangenen Dienstag verteidigte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im Parlament persönlich die kurz vorher vom Ministerrat beschlossene Pensionsreform als einen der „wichtigsten Eckpunkte des Regierungsprogramms“. Weil der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung ständig zunehme und die Erwerbsquote von Arbeitnehmer über 55 in Österreich sehr niedrig sei, müsse jetzt gehandelt werden. „Die Dinge zu verschieben oder zu verwässern würde den Generationenvertrag gefährden“, verteidigte der Kanzler die Vorgangsweise. Die Reform, so Schüssel, sei gerecht, weil „alle gesellschaftlichen Gruppen ihren Beitrag leisten“, und sie sei – nach den vorgenommenen Entschärfungen – sozial, weil sie mit einem sanften Anstieg beginne. Kein MuttertagsgeschenkFür den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes, Johannes Fenz, ist diese Pensionsreform auch nach den Abfederungsmaßnahmen für Frauen ganz und gar „kein Muttertagsgeschenk“. Seine größte Enttäuschung sei, „dass die Regierung für eine bessere Anrechnung der Teilzeitarbeit überhaupt nichts getan hat.“ Wenn durch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes immer mehr Teilzeitjahre zur Pensionsbemessung herangezogen werden, geht das vor allem zu Lasten der Frauen, befürchtet Fenz. „Derzeit sind 33 von 100 Frauen teilzeitbeschäftigt. 60 Prozent davon aus familiären Gründen. Es ist widersinnig“, so Fenz, „Eltern ein Recht auf Teilzeitarbeit einzuräumen, damit sie ihre Kinder bis zum Schuleintritt besser betreuen können, um sie dann in der Pension dafür zu bestrafen.“ Fenz fordert von der Regierung Nachbesserungen und schlägt vor, ein Teilzeitjahr bei der Durchrechnung nur als halbes Jahr zu zählen. Positiv bewertet Fenz, dass für Mütter (Väter) der Durchrechnungszeitraum um drei Jahre pro Kind (maximal) verkürzt werden soll. Damit können die schlecht bewerteten Karenzjahre oder auch das eine oder andere Teilzeitjahr für die Pensionsberechnung nicht wirksam werden. Als unzureichend bezeichnet die Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung, Margit Hauft, die von der Regierung angebotene Abfederung der Pensionsreform für Mütter. „Hier werden Frauen wieder einmal mit Almosen abgespeist, die eine Verarmung im Alter nicht verhindern“, kritisiert Hauft. Die niedrige Bemessung der Kindererziehungszeiten und die fehlende Aufwertung der Teilzeitjahre seien kein Beitrag, um die immer wieder versprochene eigenständige Alterssicherung von Frauen voranzutreiben, betont Hauft. Autoritär statt DialogDie Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Dienstnehmervertretungen, Christa Ellbogen, verteidigt die Protestmaßnahmen des Gewerkschaftsbundes. „Die von der Regierung beschlossenen Abfederungsmaßnahmen mildern zwar die Kürzungen für die nächsten Pensionsjahrgänge ab. Die heute 40-bis 45-Jährigen aber müssen weiter mit Pensionsabschlägen von mehr als einem Drittel rechnen. Das führt, besonders für Frauen mit längerer Teilzeitarbeit, in die Altersarmut“, meint die engagierte Christgewerkschafterin Ellbogen. „Ich finde es zynisch, wenn gesagt wird, diese Altersgruppe hätte genügend Zeit, sich eine private Pensionsvorsorge aufzubauen. Woher soll zum Beispiel eine teilzeitbeschäftigte Caritasmitarbeiterin dafür das Geld nehmen. Anstatt die Teilzeitarbeit und die zurückliegenden Beitragszahlungen bei der Pensionsbemessung aufzuwerten, will die Regierung eine Menge Geld zur Förderung der privaten Pensionsvorsorge ausgeben. Das ist eine höchst unsoziale Umverteilung von den Einkommensschwachen zu den besser Verdienenden.“ Unverständlich ist für Christa Ellbogen, warum eine Reform, die so tief in das soziale Gefüge und in die Lebensplanung der Menschen eingreift, innerhalb weniger Wochen durchgepeitscht werden soll. „Es kann mir niemand weismachen, warum man sich für eine gründliche Pensionsreform, die zweifellos notwendig ist, nicht bis in den Spätherbst Zeit nehmen kann. Bis dahin könnte man in einem breiten Dialog ein sozial ausgewogenes und umfassendes Pensionspaket erarbeiten, wie das die Sozialpartner vorgeschlagen haben. Der derzeit eingeschlagene autoritäre Weg entspricht nicht der demokratischen Kultur Österreichs und er wird auch der Sache selber nicht gerecht“, bedauert Ellbogen.
Überblick
Nach dem Begutachtungsverfahren hat der Ministerrat einige „Nachbesserungen“ beschlossen. Es gilt jetzt:
- Das Frühpensionsalter wegen langer Versicherungsdauer oder Arbeitslosigkeit wird ab 1. Juli 2004 bis 2009 in Quartalsschritten auf das Regelpensionsalter (65 Männer, 60 Frauen) angehoben. Wer bis dahin in die Frühpension geht, hat 4,2% Abschläge pro Jahr. Sonderregelungen gibt es für Männer mit 45 und Frauen mit 40 Versicherungsjahren („Hackler“) bis 2010.
- Der Durchrechnungszeitraum wird bis 2028 von derzeit 15 auf 40 Jahre erhöht. Die Pensionseinbußen sind gedeckelt: 3,5% bis 2007, 7% bis 2015, 10% bis 2028.
- Der Steigerungsbetrag wird nicht mit 1. 1. 2004 auf 1,78% gesenkt, sondern in Quartalsschritten bis 2006.
- Für die Kindererziehung wird der Durchrechnungszeitraum pro Kind (maximal) um drei Jahre gesenkt. Das gilt auch für Familienhospizkarenzzeiten.
Die Bemessungsgrundlage für maximal vier Jahre Kindererziehungszeiten (dz. Ausgleichszulagenrichtsatz von 645 Euro) wird bis 2028 um zwei Prozent pro Jahr erhöht. Sie beträgt dann 150% des jeweils gültigen Ausgleichszulagenrichtsatzes. Präsenzdiener erhalten dagegen eine Bemessung nach ihrem Durchschnittseinkommen (meist deutlich höher).