Österreichs Flüchtlingspolitik war schon bisher kein Ruhmesblatt: Die hohe Zahl von Schubhäftlingen, die schlechte Qualität der Asylverfahren in der ersten Instanz , die unzureichende Versorgung boten immer wieder Anlass zur Kritik. Im Oktober hat der Innenminister Strasser mit einer umstrittenen Richtlinie die Lage weiter verschärft. Zahlreiche Flüchtlinge wurden auf die Straße gestellt. Nicht nur Hilfsorganisationen haben protestiert. Der Oberste Gerichtshof hat die Praxis, Asylanten aus bestimmten Ländern von der Bundesbetreuung auszuschließen, für Unrecht erklärt. Der Menschen- rechtsbeirat des Innenministeriums sprach von Verfassungs-, Gesetzes- und Menschenrechtsverletzungen. Geändert wurde die kritisierte Praxis bisher nicht!Seit einigen Wochen liegt ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch, der das Asylrecht neu regeln soll. Der Ansatz, dass die Verfahren rascher als bisher abgewickelt werden sollen, wird auch von den Hilfsorganisationen unterstützt. Im geplanten Gesetz werden raschere Verfahren aber nicht durch eine ausreichende Aufstockung und Qualitätssteigerung der Asylbehörden angestrebt, sondern durch eine massive Einschränkung von international verbrieften Rechten. Eine Reihe von Maßnahmen sollen verhindern, dass Asylanträge überhaupt gestellt werden können oder eine Einzelfallprüfung stattfindet. Das steht im krassen Widerspruch zur geltenden Flüchlings- und Menschenrechtskonvention. Sogar der eher zurückhaltende Caritasbischof Kothgasser spricht von schwer wiegenden Mängeln. Der Innenminister sollte endlich aufhören, alle Bedenken selbstgerecht vom Tisch zu wischen. Es geht um Menschen.