BRIEF_KASTEN
Selbsttötung soll geschäftsmäßig gefördert werden dürfen. Diesen Anspruch formulierte das deutsche Bundesverfassungsgericht letzte Woche an den Gesetzgeber. Auffällig dabei ist, wie stimmungsvoll das Urteil formuliert ist. Freiheit ist der häufigste Begriff, gefolgt von selbstbestimmt. Autonomie ist auch ein beliebter Ausdruck. Mehrmals werden die Worte „Individualität, Identität und Integrität“ gebraucht.
Wer sich persönlich an jemanden erinnert, der oder die sich das Leben genommen hat, der erinnert sich kaum an die große Handlungsfreiheit, die zu diesem Schritt führte. Meist sah die Person keinen Ausweg mehr, hatte keinen Handlungsspielraum vor Augen und wollte sich aus dieser Perspektivenlosigkeit befreien. Menschen, die selbst einen Suizidversuch überlebten, beschreiben großteils, dass sie sich zur Zeit der versuchten Selbsttötung nicht frei gefühlt hätten, eine Entscheidung zu treffen. Freiheit setzt einen Handlungsspielraum voraus. Genau den erleben Menschen meist nicht, wenn sie lebensmüde sind. Die Wahlfreiheit, auf den Tod zu warten oder gleich zu sterben ist eine Minimalfreiheit. Keine, die es rechtfertigt, einundzwanzigmal auf sechs Seiten das Wort „Freiheit“ zu proklamieren. Wovon lenkt es ab?
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