BRIEF_KASTEN
Am Samstag wurde die Autobahn über den Brenner gesperrt wegen einer Demonstration. Strafverfolgung wie etwa die Gruppe „Die letzte Generation“, die auch Straßen blockiert hatte, werden die Brennerdemonstranten nicht befürchten müssen. Dies obwohl die Brennerdemonstranten viel mehr wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben. Es gibt nämlich zwei wesentliche Unterschiede: Zum einen haben die Brennerdemonstranten ihre Aktion behördlich angemeldet und genehmigt bekommen. „Die letzte Generation“ hat wegen des größeren Aufsehens auf behördliche Genehmigungen verzichtet.
Der zweite Unterschied ist noch nicht strafrelevant. Die Demonstranten am Brenner gehen wegen der Beeinträchtigung ihrer eigenen Lebensqualität auf die Straße. Die bestraften Mitglieder der Gruppe „Die letzte Generation“ haben auf die Auswirkungen der klimaschädigenden Abgase für ihre Kinder und Enkelkinder hingewiesen.
Rudolf Danninger, Gutau
Zu „Haften Eltern für ihre Kinder?“ in Ausgabe Nr. 22:
Ich kann diesem Artikel nicht ganz zustimmen: Solange die Kinder minderjährig sind, haften die Eltern als Erziehungsberechtigte für die Kinder, hat es doch immer geheißen.
Darum sind die Eltern auch verantwortlich dafür, wenn die Kinder die Schule schwänzen oder öffentliche Einrichtungen zerstören. Bezüglich Schuleschwänzen ist eine Zusammenarbeit mit der Schule unumgänglich.
Desgleichen sind doch bei Heimkindern die Aufsichtspersonen verantwortlich, was ihre „Schützlinge“ tun und lassen. Wozu haben wir Heime, wo elternlose Kinder leben? Also haben die auch die Verantwortung und Haftung, wenn diese randalieren und zerstören.
Die Kindererziehung liegt in erster Linie bei den Eltern und bei der Aufsicht im Heim. Es kann doch nicht sein, dass jede Verantwortung auf den Staat abgeschoben wird.
Maria Pachlatko, Windhaag bei Freistadt
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