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Faßmann kündigt Ethikunterricht für Schuljahr 2021/22 an

Menschen & Meinungen

Bildungsminister in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur "Umsetzung des Ethikunterrichts": Zielgruppe sind "Religionsabmelder" und Konfessionslose der Sekundarstufe II, "weil diese Jugendlichen im Unterschied zu allen, die den Religionsunterricht besuchen, keine Möglichkeit zur gezielten Befassung mit Grundfragen des Lebens ... haben"

25.02.2020
- kathpress
© kathbild.at/Rupprecht

Die schon von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplante Einführung eines Ethikunterrichtes für "Religionsabmelder" und Konfessionslose soll unter Türkis-Grün "aufsteigend ab dem Schuljahr 2021/22" und somit ein Jahr später als ursprünglich geplant erfolgen. Das geht aus der ausführlichen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur "Umsetzung des Ethikunterrichts" durch Bildungsminister Heinz Faßmann hervor, die die SPÖ im Dezember an seine Amtsvorgängerin Iris Rauskala gestellt hatte. Als Ziel nannte Faßmann, der Ethikunterricht solle Schüler "zu selbstständiger Reflexion im Hinblick auf Wege gelingender Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens anleiten".

 

Aus der auf der Parlaments-Website www.parlament.gv.at veröffentlichten Beantwortung geht weiter hervor, dass das Bildungsministerium von rund 105.000 Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ausgeht, die den Ethikunterricht besuchen werden. Diese Zahl sei freilich nur eine Schätzung, "da die jährlichen Abmeldungen vom Religionsunterricht nur schwer prognostiziert werden können". In den bisherigen Berechnungen sei immer auch die geschätzte Anzahl von bekenntnislosen Schülern berücksichtigt, hieß es weiter. Die generelle Einrichtung eines Gegenstandes Ethik auch für Volks- und Unterstufenschüler "ist derzeit nicht geplant", teilte Faßmann mit.

 

Auch Theologen mit im Boot

Aus seinem Text geht hervor, dass sich derzeit 425 Studierende an allen österreichischen Pädagogischen Hochschulen für den Ethikunterricht qualifizieren. Auf die Frage, "Wie stellen Sie sicher, dass der dann angebotene Ethikunterricht unabhängig vom Religionsunterricht unterrichtet wird?" antwortete der Bildungsminister, grundsätzlich bestehe keine rechtliche Einschränkung, Religionslehrkräften das Unterrichten von Ethik zu verwehren. Schon in der Vergangenheit hätten zahlreiche Religionslehrer eine Lehrbefugnis auch in Ethik erworben. Aus den Schulversuchsberichten haben sich laut Faßmann "keine Anhaltspunkte ergeben, die auf zu problematisierende Haltungen von Religionslehrkräften, die Ethik unterrichten, schließen ließen".

 

Dass die Kompetenz von katholischen Theologen auch bei der Erstellung der Ethik-Lehrpläne genützt wird, geht aus einer weiteren Antwort Faßmanns hervor: In der "Lehrplanarbeitsgruppe Ethik Sekundarstufe II" sitzt neben fünf anderen Fachleuten auch der Salzburger Religionspädagogik-Ordinarius Prof. Anton B. Bucher, für die wissenschaftliche Begleitung sorgen neben Prof. Hans Schelkshorn vom Wiener Institut für Christliche Philosophie auch der Philosoph Prof. Konrad Paul Liessmann und weitere zwei Expertinnen.

 

Keine Angaben machte Faßmann zur budgetären Abdeckung des Ethikunterrichts, "da das entsprechende Bundesfinanzgesetz und der entsprechende Finanzrahmen sowie der entsprechende Personalplan nicht beschlossen sind".

 

Warum sollen von der Einführung des Ethikunterrichts nur Schüler profitieren, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben? Darauf antwortete der Bildungsminister, Zielgruppe seien deshalb "Religionsabmelder" und auch Konfessionslose, "weil diese Jugendlichen im Unterschied zu allen, die den Religionsunterricht besuchen, keine Möglichkeit zur gezielten Befassung mit Grundfragen des Lebens sowie unterschiedlichen ethischen, religionsgeschichtlichen u.ä. Fragestellungen im Unterricht haben".

 

Jedenfalls solle der Ethikunterricht durch die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern "einen Beitrag zur individuellen Persönlichkeitsentwicklung leisten". Es gelte die Bereitschaft zu stärken, "Verantwortung für das eigene Leben und das Zusammenleben mit anderen in sozialen, ökologischen, ökonomischen, politischen und kulturellen Verhältnissen zu übernehmen".

 

Konkordat kein Hindernis für Pflichtfach Ethik

Die letzte SPÖ-Anfrage bezog sich auf das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich und die Vereinbarkeit damit, ob der Ethikunterricht verpflichtend für alle angeboten würde, sofern das Fach Religion - mit Abmeldemöglichkeit - weiter an den Schulen unterrichtet wird. Faßmanns Antwort: Das Konkordat enthalte keine Bestimmung, die es untersagen würde, einen staatlichen Pflichtgegenstand Ethik für alle  - unabhängig vom religiösen Bekenntnis der Schüler - einzurichten. "Allerdings erheben alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaft den Anspruch, ethische Werte und Fragestellungen in ihren Lehrplänen festgehalten zu haben und in ihrem Religionsunterricht zu vermitteln." Faßmann abschließend: "Die generelle Einrichtung eines Gegenstandes Ethik ist derzeit nicht geplant."

 

SPÖ-Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid hielt als Standpunkt ihrer Partei fest, dass Ethikunterricht nicht als "Minderheitenprogramm" geführt werden solle. Sie plädierte für einen Pflichtgegenstand Ethik für alle Schüler ab der Sekundarstufe 1, also für alle Zehn- bis 14-Jährigen.

 

Im März 2019 hatten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Bildungsminister Faßmann die Einführung des alternativen Pflichtgegenstands Ethik im Rahmen eines Pressetermins im BG/BRG Pichelmayergasse (Wien-Favoriten) präsentiert. Das vorgestellte Modelle wurde in der Folge u.a. von der Österreichischen Bischofskonferenz begrüßt. Noch im November 2019 ging man im Ministerium (der damaligen Übergangsregierung) vom planmäßigen Start des Fachs Ethik in der neunten Schulstufe in AHS und polytechnischen Schulen ab 2020/21 und im Folgejahr an BHS aus. Die jetzt geplante Verschiebung um ein Jahr ist auch dadurch bedingt, dass es dafür noch kein im Parlament beschlossenes Gesetz gibt.

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