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An der Bezeichnung „Justizanstalt“ ist es nicht zu erkennen, aber Asten ist eine besondere Einrichtung. Sie beherbergt knapp über 200 geistig abnorme Rechtsbrecher, wie im Gesetz die Bezeichnung für jene Menschen lautet, die psychisch krank sind und im Zustand der Zurechnungs- oder Unzurechnungsfähigkeit eine Straftat begangen haben. Werden sie verurteilt, weist sie das Gericht in den Maßnahmenvollzug ein. In 40 Prozent sind das besondere Stationen in Krankenhäusern, der Rest sind Abteilungen in Justizanstalten oder die Sonderanstalten Asten und Göllersdorf.
Die beiden Seiten, die psychisch abnorme Rechtsbrecher vereinen, sind für Außenstehende nicht leicht unter einen Hut zu bringen und wirken verunsichernd auf die Gesellschaft: einerseits Straftäter, andererseits krank. In einer Zeit, in der Sicherheit zu einem dominierenden Thema geworden ist, ist deren Stellung in der Öffentlichkeit nicht einfach. Zum Schutz der Bevölkerung sei die Anstalt nach außen geschlossen, nach innen hin sei sie offen, erklärt Martin Purner, der Pflegedienstkoordinator der Anstalt. Die Straftat dürfe man bei der Betreuung nie außer Acht lassen, aber der Täter sei nicht zur Strafe, sondern zur Therapie und Behandlung eingewiesen. Vergleichbar ist die Arbeit mit den Klienten in Asten, wie Preuner die psychisch kranken Menschen nennt, mit der mit Langzeitpatienten in der Psychiatrie. Gegen 80 Prozent der psychisch kranken Rechtsbrecher leiden an einer schizophrenen Erkrankung wie Stimmenhören oder Wahnvorstellungen. Da Schizophrenie nicht heil-, aber behandelbar ist, heißt das lebenslange Medikamenteneinnahme. Die Einweisung in den Maßnahmenvollzug ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, Ziel ist aber die Eingliederung in eine betreute Wohnform. In Österreich beträgt die Aufenthaltsdauer im Maßnahmenvollzug durchschnittlich vier Jahre, es gibt aber auch Personen mit zwei Jahrzehnten Aufenthalt. Das Gericht ist letztlich für die Balance zwischen Sicherheit und Therapie verantwortlich und kontrolliert regelmäßig, ob der Maßnahmenvollzug noch gerechtfertigt ist. Wenn jemand entlassen werden kann, sei das immer das Ergebnis der Kooperation zwischen Gericht, Forensik, Gesundheitsdiensten und Polizei, erklärt Anstaltsleiter Martin Kitzberger. Er betont, dass der Maßnahmenvollzug ein hohes Gut für die Gesellschaft sei, weil er die Freiheit aller achte. Darum hält er es auch für notwendig, dass das geltende Gesetz des Maßnahmenvollzugs wieder auf den neuesten Stand der Wissenschaft in den Bereichen Psychiatrie, Psychologie und Pädagogik gebracht wird. Der dreimalige Regierungswechsel habe zur Verzögerung geführt.
„Wir haben gute Entlassungszahlen, eine ganz geringe Wiederkehrerquote von unter zehn Prozent und äußerst wenige kriminelle Rückfälle“, bilanziert Kitzberger. Um Befürchtungen vorzubeugen, sei die Aufklärung der Umgebung wichtig. Darum wurde auch ein Forensik-Beirat zum Austausch mit der Gemeinde Asten eingerichtet, denn die Justizanstalt soll in absehbarer Zeit wieder erweitert werden. Über die seelsorgliche Betreuung in der Anstalt ist Kitzberger sehr froh. Der katholische Gefangenenseelsorger Markus Vormayr kommt mit einem Team Ehrenamtlicher wöchentlich nach Asten zum Gottesdienst und um das Kirchenjahr und auch Feste zu feiern. Kitzberger: „Es schafft einfach eine besondere Atmosphäre, wenn jemand freiwillig von außen kommt und Zeit schenkt, der nicht von seiner Anstellung her dazu verpflichtet ist.“
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