Eine Untersuchungsrichterin der sizilianischen Stadt Agrigent, Alessandra Vella, hat am Dienstag den Haftbefehl für die deutsche Kapitänin nicht bestätigt. Die 31-Jährige befand sich seit 29. Juni unter Hausarrest. Sie solle jetzt aus Italien ausgewiesen werden.
Laut italienischen Medien wurde ihr ein Verstoß gegen das Seefahrtsrecht vorgeworfen, weil sie die Aufforderung eines nationalen Kriegsschiffes, zu stoppen, missachtet habe. Die „Sea-Watch 3“ war vergangene Woche ungeachtet eines Verbots in die italienischen Hoheitsgewässer um Lampedusa eingefahren und liegt seitdem in Sichtweite des Hafens. Es befanden sich 40 Migranten an Bord.
Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Portugal und Finnland seien bereit, die Menschen aufzunehmen, meldete der Sender RaiNews unter Berufung auf Quellen im Außenministerium in Rom. Italien verweigere den Landgang, da die Aufnahme der Migranten nicht geklärt sei, sagte Sea-Watch-Sprecherin Giorgia Linardi. Laut einem Sprecher des EU-Kommissars für Migration, Inneres und Bürgerschaft kann eine Verteilung der Menschen erst erfolgen, wenn diese von Bord gehen dürfen. Derzeit versuche die EU, entsprechende Kräfte der Solidarität zu koordinieren.
Kapitänin Rackete erklärte mit Blick auf die Anklage, sie habe gemäß dem Seerecht gehandelt und Italien als nächsten sicheren Hafen angesteuert. Ein Rechtsverstoß wäre hingegen gewesen, wenn sie die Menschen zurück nach Libyen gebracht hätte. Zugleich forderte sie eine schnelle Lösung für die Menschen an Bord des Seenotrettungsschiffs. Die erschöpften Migranten waren vor der libyschen Küste geborgen worden.
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