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Mit dem Bericht über das Schicksal der Alleinerzieherin Anna S. verdeutlichte die KirchenZeitung die Dringlichkeit des Anliegens.
Die Hälfte des öffentlichen Einflusses, des Geldes und der Macht den Frauen, die Hälfte der Haus- und Betreuungsarbeiten den Männern. Damit lassen sich in aller Kürze die Anliegen des 1. österreichischen Volksbegehrens zusammenfassen, das unter anderem auch von der Katholischen Frauenbewegung unterstützt wurde.
Ein Bericht beleuchtete die Schwierigkeiten, mit denen eine Alleinerzieherin von drei Kindern kämpfen musste. „Durch meine Scheidung habe ich schmerzlich erfahren, wie benachteiligt Frauen sind – auch durch Gesetze und vor dem Gesetz“, erzählte Anna S., die sich aus einer gewalttätigen Beziehung befreit hatte. Das Gericht strich ihr den Unterhalt, den ihr Mann eigentlich hätte zahlen müssen. Dadurch konnte sie keinen Pensionsanspruch für die 19 Jahre, die sie zu Hause gearbeitet hatte, geltend machen. Bei ihrer Arbeitsstelle bekam sie obendrein deutlich weniger als die Männer in vergleichbaren Positionen bezahlt.
Wenige Monate vor der Eintragungswoche im April 1997 untermauerte die KirchenZeitung die Geschichte von Anna S. mit weiteren Fakten zu der mangelnden Gleichberechtigung: „Frauen (...) bekommen im Durchschnitt halb so viel Pension (...) Nach Berechnung einer amerikanischen Frauenorganisation wird es noch knappe 500 Jahre dauern, bis die Gleichstellung von Mann und Frau erreicht ist.“ Da zumindest 20 Jahre später die Ziele des Volksbegehrens noch längst nicht alle verwirklicht waren, kam es übrigens im Jahr 2018 zu einer Neuauflage mit ähnlichen Forderungen wie 1997.
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