„Kirche kann als ,Gewissen der Gesellschaft‘ nicht schweigen!“ lautete die Schlagzeile des Titelblatts im Mai 1972. Die KirchenZeitung positionierte sich gegen die Möglichkeit der straffreien Abtreibung und berichtete aus Sicht der Abtreibungsgegner.
Bischof Franz Zauner und Weihbischof Alois Wagner richteten ein gemeinsames Schreiben an die Leser/innen: „Die Kirche wird niemals von dem Grundgesetz Gottes abweichen dürfen und können: Du sollst nicht töten!“ Eine Erlaubnis zur Abtreibung oder nicht sei keine Angelegenheit, über die man abstimmen könne.
Die Bischöfe wüssten um die Not mancher Frauen, die aus Angst und Ausweglosigkeit einen solchen Schritt tun würden. „Sollte aber nicht (...) ein neuer umfassender Weg der sozialen Hilfe gesucht werden? Vorbeugung ist der eigentliche Weg, der zugleich die Aufklärung, die Beratung, die konkrete materielle und geistige Hilfe will“, schrieben die Bischöfe. Jeder Christ solle entsprechende Wege einleiten, damit menschliches Leben, wo es gezeugt wurde, mit Freude gepflegt werde und in diese Welt eintreten dürfe.
Begleitet wurde das Wort der Bischöfe von einem Nachbericht über einen abtreibungskritischen Vortrag in einer Linzer Pfarre. Ein Mediziner wollte dabei auch vor psychischen Folgen der Schwangerschaftsschaftabbrüche warnen.
Die „Fristenregelung“ wurde letztendlich aber mit der absoluten Mehrheit der SPÖ im Parlament beschlossen. Sie trat mit 1. Jänner 1975 in Kraft. Sie erlaubt seither den straffreien Abbruch innerhalb der ersten drei Monate einer Schwangerschaft.
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