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Die Hölle an der Wand

GESELLSCHAFT_SOZIALES

Eine Verhandlung in Wels über vermeintlich „christliche“ Graffitis gab am Mittwoch vergangener Woche Einblick in eine
erschreckende Gedankenwelt.

Ausgabe: 33/2023
14.08.2023
- Heinz Niederleitner, Elisabeth Mülleder
In diesem Fall in Linz hat ein anderer Graffitisprüher die Botschaft des Angeklagten (schwarz) ins Gegenteil verkehrt (lila).
In diesem Fall in Linz hat ein anderer Graffitisprüher die Botschaft des Angeklagten (schwarz) ins Gegenteil verkehrt (lila).
© Wallner/KIZ

Weiß und schmucklos sind die Wände im Landesgericht Wels. Die Atmosphäre ist nüchtern und sachlich. Ganz anders sehen jene Mauern aus, an denen der heute Angeklagte im vergangenen Jahr im oberösterreichischen Zentralraum seine Botschaften angebracht hat: Mit Spraydosen hatte er vermeintlich religiöse Ansichten an Hausmauern, Verteilerkästen, Werbetafeln, Brückengeländer oder Stützmauern gesprayt. „König Jesus“, hieß es da zum Beispiel, „Vertraue Gott“, aber auch „Homosex=Sünde“, „Homo=Hölle“, „Glaube Jesus oder fahr zur Hölle“ sowie durchgestrichen „Islam“. Dazu kamen Botschaften, in denen er den muslimischen Propheten Mohammed mit Pädophilie in Zusammenhang brachte. Immer wieder waren auch Bibelzitate eingestreut (siehe Kirchenzeitung Nr. 35/2022) oder Kreuze aufgemalt. Auch „Jesus wird richten“ war zu lesen.

 

Heute sitzt Christian Hochhauser in Wels als Einzelrichter vor dem aus Rumänien stammenden österreichischen Staatsbürger. An der Wand des Verhandlungssaals hängt kein Kreuz, sondern das Bundeswappen. Es ist die weltliche Gerichtsbarkeit, vor der sich der 36-jährige Vater zweier Kinder hier verantworten muss. Die Anklagepunkte lauten: schwere Sachbeschädigung, Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren.

 

ALLES AUS DER BIBEL?

 

Der Angeklagte räumt gleich zu Beginn ein, dass die im Strafantrag angeführten 133 Graffitis von ihm stammen: „Graffiti ja, der Rest nein“, sagt er. Offensichtlich meint er damit die Sachbeschädigung, nicht aber die anderen Anklagepunkte. Sein Mandant habe nur seine Meinung kundtun und zu einer Diskussion anregen wollen, sagt Verteidiger Christian Pachinger. Das möchte der Angeklagte wohl auch vor Gericht: Der Vollbartträger hat ein blaues T-Shirt an mit der Aufschrift „Jesus ist mein Gott, mein Herr, mein König, mein Heiland, mein Retter, mein Verteidiger“ und so fort.

 

Auch in seinen Wortmeldungen gibt er umfangreich Auskunft über seine Gedanken: Er habe Homosexuelle und Muslime warnen wollen, damit sie nicht in die Hölle kommen. Homophob sei er in dem Sinne, dass er sich um seiner Kinder willen vor Homosexuellen fürchte. Sein Bruder sei homosexuell, bezeichne sich aber selbst als „nicht normal“. Eigentlich habe er Plakate aufhängen wollen, jedoch seien ihm die Preise dafür zu hoch gewesen. Was er auf die Wände geschrieben habe, stehe in der Bibel, behauptet er.

 

MUSLIME IN DER BIBEL?

 

Ob denn in der christlichen Bibel etwas über Muslime stehe, will Richter Hochhauser wissen. Direkt zwar nicht, räumt der Angeklagte ein, zitiert jedoch die Evangelisten Markus, Matthäus und Lukas mit dem Satz: „Wer aber einen dieser Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, dass ein Mühlstein um seinen Hals gehängt und er ersäuft würde im Meer, wo es am tiefsten ist.“

 

So nass wie das Meer ist das Wetter an diesem Mittwoch. Durch das Fenster hinter dem Richter sieht man den Regen niederprasseln. Neben Journalist:innen und Zuseher:innen sind auch zwei Vertreter von Geschädigten zum Prozess gekommen: von der Stadt Wels und von der Linzer Pfarre St. Konrad. Dort hatte der Angeklagte „Römer 1“ auf die Kirchenaußenmauer geschmiert – ein Verweis auf den Römerbrief des Apostels Paulus, wo vermeintlich Homosexualität angeprangert wird. Dazu hatte sich 2022 bereits Reinhard Stiksel vom Bibelwerk Linz geäußert: Es funktioniere nicht, Bibelzitate unkommentiert in den Raum zu stellen. „Paulus kannte Homosexualität nicht als eine in konkreten Menschen existierende Neigung, die dauerhaft auf einer personalen Beziehung gelebt werden kann. Wer ohne diese Kontexte und Hintergründe biblische Texte dazu missbraucht, eigene Haltungen undifferenziert in die Welt zu schreiben, wird dem Anliegen der Guten Nachricht nicht gerecht, sondern ist ihr vielmehr hinderlich.“

 

„ANGST VOR DER HÖLLE“

 

Der Angeklagte in Wels sieht seine Wandbotschaften anders. Er wolle Angst vor der Hölle machen und Liebe für Gott entfachen, sagt er. Er sei neben dem Graffiti-Sprühen auf die Straße gegangen, um mit Menschen zu diskutieren. Dabei sei er beschimpft worden.

 

Auch zur katholischen Kirche äußert sich der Angeklagte: Menschen hätten sich bei ihm über die Einhebung des Kirchenbeitrag beschwert. Der Papst plustere sich als „Gott“ auf und behaupte, alle Menschen kämen in den Himmel, obwohl die Bibel etwas anderes sage. Er selbst gehöre einer freien Christengemeinde an. Auskunft darüber, welche das sei, will er nicht geben, denn er habe seine Taten allein vollbracht. Für alle Handlungen gebe es Konsequenzen, sagt er: „Man bricht die Gesetze der Menschen und wird bestraft. Man bricht die Gesetze Gottes und kommt in die Hölle.“

 

URTEIL

 

In die Hölle schickt das Landesgericht Wels den Angeklagten nach einer knappen Stunde Verhandlungsdauer folgerichtig nicht. 1920 Euro Geldstrafe und vier Monate Haft beträgt die bei Redaktionsschluss nicht rechtskräftige Strafe, wobei die Haft für eine Frist von drei Jahren bedingt nachgesehen wird. Deutlich schwerer wiegt die Schadenswiedergutmachung, die der Richter den Geschädigten zuspricht. Obwohl es meist Beträge zwischen 200 und 600 Euro sind, summieren sie sich auf 18.000 Euro – wobei der Angeklagte noch das Glück hat, dass viele Geschädigte ihren Schaden nicht beziffert haben. Insgesamt gab es 49 Privatbeteiligte, 19 davon Gemeinden.

 

Konkret wird der Angeklagte wegen schwerer Sachbeschädigung und Herabwürdigung religiöser Lehre bestraft, nicht wegen Verhetzung: Dafür müsse zu Gewalt oder zu Hass aufgestachelt werden, erklärt der Richter. Ob das der Sprayer wollte, ist nicht erwiesen. Die betreffenden Wandbotschaften seien ein Grenzfall, sagt Hochhauser, und der Angeklagte sei diesbezüglich im Zweifel freizusprechen.

 

Die Verhandlung wird geschlossen, die Anwesenden treten hinaus auf den Gang mit seinen weißen Wänden. Wie geht es weiter? Er wolle keine Graffitis mehr sprühen, hat der Angeklagte versprochen. Er werde aber weiter mit seinen Themen auf die Straße gehen. Es scheint, als male er damit den Teufel bildlich gesprochen an die Wand.     
 

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