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Unwetter-Saison

Alles sturmsicher im Garten

Bewusst Leben

Welche Auswirkungen Stürme auf Haus und Garten haben können, war erst zu Pfingsten in Teilen Österreichs wieder zu sehen.
 

Ausgabe: 24/2022
14.06.2022
- Heinz Niederleitner
Stürme sind auch für den Garten gefährlich.
Stürme sind auch für den Garten gefährlich.
© Eberhard Spaeth/Stock.Adobe.com

Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihren Garten sichern können. Völlige Sicherheit gibt es freilich nie.

 

Vorsorge

 

Wie auch in anderen Lebensbereichen gilt: Vorsorgen ist besser als Heilen. Die Vorsorge beginnt freilich nicht erst dann, wenn die Sturmwarnung schon im Radio läuft. Vielmehr können mögliche Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Das gilt beispielsweise für manche Bäume. Ist ein Baum sichtbar morsch, faulig oder tot, ist es höchste Zeit, ihn zu entfernen. Das dient dem eigenen Schutz, hilft aber auch, eine eventuelle Schadenshaftung zu vermeiden, insbesondere, wenn die Bäume in der Nähe von Wegen, Straßen oder dem Nachbargrundstück stehen.

 

Auch andere Gefahrenquellen, die absehbar sind, sollten dann entfernt werden, wenn dafür Zeit ist: Sichtlich schadhafte Fassadenteile können meist nicht mehr direkt vor dem Sturm entfernt werden. Zur langfristigen Vorsorge gehört auch die Überprüfung der eigenen Sturmversicherung: Welche Schadensfälle sind versichert, welche nicht?

 

Bei Sturmwarnung

 

Jetzt heißt es mit offenen Augen durch den Garten gehen und rasch handeln. Alles, was sich ungesichert dort befindet, muss entweder verräumt oder gesichert werden: Kleinere Topfpflanzen und Dekorationsgegenstände bringt man am besten an einen windsicheren Ort (eventuell in die Garage oder die Gartenhütte). Dasselbe gilt für Gartenmöbel, Werkzeug, Spielzeug, Sonnenschirme, Wäschespinnen und dergleichen. Was nicht weggeräumt werden kann, muss gesichert werden: Größere Topfpflanzen kann man vorsichtig umlegen, an die Hauswand rücken oder anbinden. Planen über Gegenständen sollten unbedingt gut festgezurrt werden. Sträucher und kleinere Bäume, die vielleicht erst kürzlich gesetzt wurden, kann man an in den Boden gerammten Holzpflöcken festbinden.

 

Das Gartentrampolin mit Sicherheitsnetz bietet dem Sturm eine große Angriffsfläche. Es muss angebunden oder mit Heringen im Boden fest verankert werden. Überhaupt sollte im Garten nichts mehr herumliegen, wenn der Sturm kommt. Auch die Blumenkisten an den Fenstern nicht vergessen! Und natürlich muss die Markise eingerollt werden. 


Im Garten gesetzte Blumen und Pflanzen, die durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, sollte man bei erwartetem Hagel abdecken. Allerdings ist auch auf die ausreichende Sicherung der Abdeckung zu achten. Ist dies nicht möglich, hilft auch das Zusammenbinden der Pflanzen dabei, Schäden zu minimieren. Vergessen Sie auch nicht, ihr Auto nach Möglichkeit unter ein Dach zu bringen. Tiere, die im Garten leben, brauchen einen sicheren Unterstand.


Während des Sturms

 

Wenn der Sturm tobt, sollte man keinesfalls in den Garten gehen, sondern sich im Haus aufhalten. Der Schriftsteller Ödön von Horváth wurde 1938 während eines Gewitters auf den Champs-Élysées in Paris von einem herabstürzenden Ast erschlagen!

 

Auch wenn Sie selbst alles gut gesichert haben, wissen Sie nicht, was vielleicht von einem benachbarten Grundstück herüberkommt. Alle Fenster und Türen des Hauses sollten geschlossen bleiben. Sind die Jalousien stabil genug, sollten sie geschlossen werden. Nicht stabile Jalousien könnten dabei aber Schaden nehmen oder zur Gefahrenquelle werden.

 

Nach dem Sturm

 

Auch wenn es einen drängt, die Auswirkungen des Sturms in Augenschein zu nehmen, ist Vorsicht geboten: Von vermeintlich heil gebliebenen Gegenständen und Pflanzen kann dennoch Gefahr ausgehen. Der sicher aussehende Ast kann zum Beispiel doch noch abbrechen. Für die Versicherungsmeldung ist es wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen. Reparaturarbeiten sollten – außer bei Gefahr im Verzug oder anderer Dringlichkeit – im Zweifelsfall erst nach Absprache mit dem/der Versicherungsvertreter/in in Auftrag gegeben werden. Die Schadensmeldung sollte im Übrigen umgehend erfolgen. «

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