Seit 1. April 2013 gilt in Österreich ein neues Namensrecht. Alle Kinder dürfen nun einen Doppelnamen als Familiennamen tragen, egal ob die Eltern verheiratet sind und ob sie leibliche oder adoptierte Kinder sind.
Ausgabe: 2013/39, Doppelnamen, Nachname
24.09.2013
Führen also die verheirateten Eltern einen Doppelnamen, so erhalten die Kinder automatisch auch diesen Doppelnamen. Behalten die verheirateten Eltern ihre Namen, trägt das Kind den Namen der Mutter oder des Vaters. Oder es erhält einen neuen Doppelnamen. Können sich die Eltern nicht einigen, erhält das Kind den Nachnamen der Mutter. Bisher war es im Streitfall der Nachname des Vaters gewesen.
Uneheliche Kinder
Wenn ein Elternpaar zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet ist, trägt das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Ausnahme: Die Eltern sind sich einig, dass es den Namen des Vaters erhalten soll – dazu bedarf es der Anerkennung der Vaterschaft. Und auch hier ist seit dem 1. April 2013 ein Doppelname möglich. „Doppelname“ trifft „Doppelname“. Hier darf aus den bisherigen Doppelnamen eine neue, beliebige Kombination gebildet werden, diese darf aber höchstens zwei Elemente haben.
Nachtrag
Für Kinder, die vor dem 1. April 2013 geboren oder adoptiert wurden und für die deshalb die neuen Regelungen noch nicht galten, darf der Familienname ab dem 1. September 2013 auch nachträglich in einen Doppelnamen geändert werden. ÖIF, Beziehungsweise, Sep. 2013