Belgiens Abgeordnetenkammer hat sich für die gesetzliche Freigabe von aktiver Sterbehilfe für Kinder entschieden. Bischof Klaus Küng spricht von einem unheilvollen Signal.
Ausgabe: 2014/08, Sterbehilfe Kinder, Belgien
18.02.2014
Mit großer Mehrheit hat sich Belgiens Abgeordnetenkammer vergangenen Donnerstag für die gesetzliche Freigabe von aktiver Sterbehilfe für Minderjährige entschieden. Belgien ist damit weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. In den Niederlanden ist bislang Tötung auf Verlangen für über 12-Jährige sowie für unheilbar kranke Neugeborene erlaubt. Die belgischen Bischöfe warnten vor der Abstimmung erneut vor einer Banalisierung des Todes. Der Fall eines sterbewilligen Minderjährigen könnte als „normal“ erscheinen, sobald eine bestimmte Krankheit oder Behinderung erst einmal allgemein als „unannehmbar“ gelte. Bischofskonferenzen mehrerer EU-Länder, darunter die österreichische, warnten in den vergangenen Monaten mehrfach vor allen Formen aktiver Sterbehilfe – nicht zuletzt im Blick auf Belgien. Österreichs Referatsbischof für Familien- und Lebensschutz-Fragen Klaus Küng sagte, die Abstimmung in Brüssel sei ein unheilvolles Signal für Europa und die Welt. „Ich kann nur mit Kardinal König wiederholen: ein Mensch, schon gar ein Kind, kann an der Hand, aber niemals, niemals durch die Hand eines anderen Menschen sterben.“ Auch der Europarat sprach sich gegen Sterbehilfe für Minderjährige aus. Die Meinung, ein Leben könne lebensunwürdig werden, rüttle am Fundament jeder zivilisierten Gesellschaft, so die Begründung. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass auch ein Kind mit klarem Bewusstsein seine Zustimmung zur Sterbehilfe geben und die komplexen Folgen einer derartigen Entscheidung verstehen könne.