Eine Gesellschaft lässt ihre Kinder alleine, mit schwierigsten Lebens- und Sterbesituationen fertig zu werden. Ein Kommentar von Hans Baumgartner zur Sterbehilfe für Kinder in Belgien.
Ausgabe: 2014/08, Sterbehilfe
18.02.2014
- Hans Baumgartner
Das schockte sogar manche Befürworter der „Sterbehilfe“: Vergangene Woche beschloss die belgische Abgeordneten-kammer, dass auch nicht rechtsmündige Kinder (Minderjährige) den Tod durch den Arzt verlangen können – vorausgesetzt, es liegt eine „körperlich oder psychisch unerträgliche“ Krankheit ohne „Hoffnung auf Linderung“ vor, Experten bestätigen den Todeswunsch des/der Minderjährigen und die Eltern stimmen zu. Im Klartext heißt das: Ein/e Minderjährige/r, die/der weder straf- noch geschäftsfähig ist, kann über ihren/seinen eigenen Tod entscheiden. Unter welchem Druck, unter welchen psychischen Umständen, mit welcher Fachkenntnis und in welcher Verlassenheit?! Schon jetzt zeigt sich, dass in Belgien und Holland seit der Einführung der aktiven „Sterbehilfe“ die „Grenze des Erlaubten“ immer weiter hinausgeschoben wurde. Die Zahl der „umstrittenen Fälle“ ohne tödliche Krankheit häufen sich.
Aufhorchen ließ in der belgischen Debatte ein Palliativ-Mediziner: Nur 20 Prozent schwerkranker Kinder und Jugendlicher haben Zugang zu einer entsprechenden Schmerztherapie. Das legt den schrecklichen Verdacht nahe, dass eine Gesellschaft ihre unaufgebbare Verantwortung für die Menschenwürde einfach an die einzelnen Bürger/innen abschiebt und sogar Kinder alleine lässt, mit schwierigsten Lebens- und Sterbesituationen fertig zu werden. Das ist die schlimmste Verweigerung von Solidarität – mit der fatalen Folge, dass eine Art „öffentlicher Konsens“ über „unwertes Leben“ zu wachsen beginnt. Das ist Barbarei – und das unter dem Vorwand von Freiheit und Selbstbestimmung.