Vor 40 Jahren beschloss die sozialistische Mehrheit im Nationalrat – auch gegen den Einspruch des Bundesrates – die Fristenlösung in Österreich einzuführen. Kommentar von Hans Baumgartner.
Ausgabe: 2014/13
26.03.2014
- Hans Baumgartner
Die damals von Bundeskanzler Bruno Kreisky persönlich angekündigten „flankierenden Maßnah-men“, die dazu beitragen sollten, dass sich möglichst wenig Frauen dazu gedrängt sehen, eine Schwangerschaft abbrechen zu lassen, blieben bis heute weitgehend aus. Es gibt – im Unterschied zu Deutschland – keine Zahlen über abgebrochene Schwanger-schaften, es gibt keine Unter- suchung der Motive, die es erlauben würde, betroffene Frauen durch Beratung und Hilfe gezielt zu unterstützen, und es gibt (fast) keine öffentliche Unterstützung für jene Einrichtungen, die Frauen bei Konfliktschwangerschaften helfen. Im Gegenteil, es gibt zunehmend einflussreichere Gruppen, die fordern, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht herauszunehmen. Derzeit ist in Österreich die Abtreibung generell verboten; allerdings ist die Strafverfolgung für eine gewisse Frist bzw. bei Vorliegen einer möglichen Behinderung ausgesetzt. Damit versucht die Gesetzgebung, der prinzipiellen Schutzwürdigkeit des mensch-lichen Lebens von der Empfängnis an, Rechnung zu tragen – immerhin. Glaubwürdiger wäre diese grundsätzlich an der Würde des Menschen orientierte Position freilich, wenn man endlich bereit wäre, auch die flankierenden Maßnahmen umzusetzen. Diese Woche startete die Aktion Leben eine neue Bürgerinitiative dazu. Man darf gespannt sein, ob darüber endlich eine sachliche Debatte möglich ist. Bis jetzt war das nicht der Fall.