Die Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts sowie Fragen rund um ein Sterben in Würde werden einige der Arbeitsschwerpunkte in der neuen Funktionsperiode der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes sein. In der Fortpflanzungsmedizin geht es vor allem um die in Österreich verbotene Präimplantationsdiagnostik und die damit verbundene „Selektierung“ von in-vitro-befruchteten Embryonen sowie um Fragen der künstlichen Befruchtung und Leihmutterschaft bei homosexuellen Paaren. Bei der Frage des Sterbens in Würde steht u. a. die Verankerung in der Verfassung zur Diskussion. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie erwartet sich ein schwieriges Ringen.