Der Entwurf zum FortpflanzungsmedizinGesetz ist „ein ethischer Dammbruch und großer Irrtum – ohne Diskussion“. Zu diesem Urteil kommt die Österreichische Bischofskonferenz in ihrer offiziellen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.
Die Novelle schaffe „unüberbrückbare Probleme und Leiden“, im Namen einer „naiven Fortschrittsgläubigkeit“, so die Bischöfe zum Gesetzesentwurf, der eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), der Eizellenspende und Fremdsamenspende für die In-vitro-Fertilisation (IVF) und für gleichgeschlechtliche Partnerschaften vorsieht. In ihrem Gutachten, das die Bischöfe kurz vor Ablauf der zweiwöchigen Begutachtungsfrist am Montag vergangener Woche im Parlament eingereicht haben, fordern sie eine Rücknahme des Vorschlags und eine breite gesellschaftliche Diskussion über die geplanten Änderungen.
Fehlentwicklung
Ein Hauptkritikpunkt der Bischöfe ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), die sie als „fortschreitende Fehlentwicklung, an deren Spitze die Selektion von Kindern steht“, grundsätzlich ablehnen. Ihre Einführung würde die Tötung menschlichen Lebens legalisieren und zu einer neuen Dimension der Diskriminierung von Menschen aufgrund genetischer Veranlagung führen, heißt es in der Stellungnahme. PID diene immer nur zum Aussortieren, nie aber zur Heilung, rufen die Bischöfe in Erinnerung.
Ethisch schwierig argumentierbar
Den Einsatz von PID könne man zudem kaum wirkungsvoll beschränken, würden doch schon heute bei Fehlen plausibler Gründe für Unfruchtbarkeit oder eine Fehl- oder Totgeburt möglichst umfangreiche Chromosomen-Screenings durchgeführt, welche stets mehr Informationen liefern als bloß über die für die Einnistungs- oder Lebendgeburtsfähigkeit entscheidenden Anomalien. Wolle man nur jene PID-Methoden erlauben, die ausschließlich derartige Anomalien darstellen, müsse man letztere beschränken und rechtfertigen, was ethisch äußerst schwierig sei, so die Bischöfe. Über all dem sei bislang nicht erwiesen, dass PID bei unerklärlicher Unfruchtbarkeit die Schwangerschaftsrate erhöhe.