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Bischofskonferenz: Neues Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin „grenzt an Ignoranz“

Das Vorgehen beim Fortpflanzungsmedizin-Gesetz gefährde das Vertrauen in die Demokratie, sagte Peter Schipka, Generalsekretär der Bischofskonferenz. Die Regierung hat die Vorlage trotz zahlreicher Einwände beschlossen. Katholische Institutionen fordern nun eine Rückkehr zur Diskussion.
Ausgabe: 2014/51, Bischofskonferenz, Fortpflanzungsmedizin, Peter Schipka, Alfred Trendl
16.12.2014
Die Regierungsvorlage grenze an Ignoranz, sagte Schipka. Sie enthalte keine substantiellen Änderungen gegenüber dem – im sehr kurzen Begutachtungszeitraum – von der Kirche stark kritisierten Text. Besonders die Erlaubnis der Eizellenspende und der Präimplantationsdiagnostik in bestimmten Fällen stehen im Zentrum der Einwände. Die Stellungnahmen von Behinderten-, Kinder- und Jugendorganisationen würden zeigen, dass die kirchlichen Bedenken eine breite Basis haben, sagte Schipka. Einmütigkeit unter den Konfessionen gibt es aber nicht: Der Oberkirchenrat der evangelischen Kirche äußerte sich „grundsätzlich positiv“ zum Entwurf.
Die Regierung hat es jedenfalls eilig. Im Jänner soll das Gesetz beschlossen werden, im Februar in Kraft treten. Am Dienstag traten die Präsidenten der Katholischen Aktion (KAÖ), der Aktion Leben, des Katholischen Familienverbands und der Katholischen Verbände vor die Presse: „Wir appellieren an die Parteien, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und einen neuen Dialogprozess mit allen relevanten Kräften zu beginnen“, sagte Gerda Schaffelhofer (KAÖ). Die Eizellenspende zum Beispiel führe zur Ausbeutung von Frauen, die zu „Lieferantinnen“ degradiert würden.

Kritik


Alfred Trendl vom Katholischen Familienverband sagte, der Gesetzesentwurf stelle die Erfüllung eines Kinderwunsches über die Interessen des Kindes. Er verwies auf die UN-Kinderrechtskonvention, wonach ein Kind die Möglichkeit haben muss, seine Eltern zu kennen: „Wie vermittle ich dem Kind, dass es eine zweite biologische Mutter hat?“, fragte Trendl. Gertraude Steindl von der Aktion Leben sieht einen Interessenskonflikt: „Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Arzt, der für seine Klientin eine fremde Eizelle benötigt, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, die Spenderin der Eizelle beraten soll.“ Helmut Kukacka von der Arbeitsgemeinschaft Kath. Verbände, beanstandete die Eile des Verfahrens. Er appellierte an die Parlamentarier, sich die nötige Zeit für eine umfassende Diskussion des Gesetzes zu nehmen.
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