Große Differenzen in der Fortpflanzungsmedizin hat die Anhörung der Experten zum geplanten neuen Fortpflanzungsmedizin-Gesetz im Gesundheitsausschuss des Nationalrates gezeigt.
Unter anderem der Theologe und Arzt Matthias Beck, Susanne Kummer vom Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik und Marianne Karner vom Behindertenberatungszentrum Bizeps kritisierten den umstrittenen Entwurf, der die Eizellenspende und in Teilbereichen sogar die Präimplantationsdiagnostik erlauben will. Ein Plädoyer für das Gesetz lieferte der Genetiker Markus Hengstschläger, der Österreich als „Schlusslicht“ bei der Liberalisierung der Fortpflanzungsmedizin bezeichnete. Justizminister Wolfgang Brandstetter und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser verteidigten erwartungsgemäß ihren Gesetzesentwurf. Nach dem Zeitplan der Regierung soll er im Jänner vom Parlament beschlossen werden.
Appell
Kardinal Christoph Schönborn appellierte wie auch Familienbischof Klaus Küng an die „persönliche Verantwortung“ der Parlamentarier: Sie sollten den Gesetzesentwurf zurückstellen und nur jene Änderungen vornehmen, die nach einem Spruch des Verfassungsgerichtshofs notwendig sind. Schönborn stellte sich hinter die gemeinsame Plattform von der Katholischen Aktion Österreich, dem Katholischen Familienverband, den Katholischen Verbänden und der Aktion Leben, die sich gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen hat und vor allem mehr Zeit zur Diskussion der heiklen Materie fordert.