Nicht nur für Eltern und Kinder, auch für Pädagoginnen und Pädagogen ist die Achtung der Kinderrechte Teil ihres Alltags. Sie stehen bei der Internationalen Pädagogischen Werktagung von 10. bis 14. Juli 2017 in Salzburg im Mittelpunkt.
Ausgabe: 2017/27
04.07.2017
- Brigitta Hasch
Wozu braucht es eigentlich Kinderrechte? Wie sieht es mit den Kinderrechten in Österreich aus? Wo liegen die speziellen Anforderungen, wo die aktuellen Probleme?
Fachtagung
Etwa 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden auch heuer wieder in Salzburg bei der wichtigsten deutschsprachigen Fachtagung für Pädagog/innen erwartet. Die Kinderrechte, ihre Bedeutung, Entwicklung und offene Probleme werden dabei diskutiert.
Dass diese Rechte schon im Säuglingsalter beginnen – mit dem Recht auf ungeteilte Aufmerksamkeit und Schutz –, kommt ebenso zur Sprache wie der Aspekt der Mitwirkung und Teilhabe der Kinder an ihren Rechten. Die pädagogische Erwartung aus dieser Partizipation ist, dass die Kinder lernen, aktiv Verantwortung zu übernehmen, selbstständig zu handeln und sich sozial zu engagieren.
Voraussetzung dafür ist natürlich, die Kinder und Jugendlichen selbst über ihre Rechte zu informieren und sie darin immer wieder zu bestärken.
Rechte von Kindern auf der Flucht
Für Kinder, die, teils allein, teils mit ihren Familien, aus Kriegsgebieten flüchten mussten, gelten die Kinderrechte auf ganz besondere Weise. Öffentliche Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung und Aufklärung sollen helfen, dass ihre Rechte auf Schutz, aber auch auf Gleichheit und Bildung mithilfe von gelebter Integration gewährleistet bleiben.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften in den Bundesländern geben Antworten auf Fragen zu Kinderrechten und helfen bei Problemen. Kontaktdaten auf: www.kija.at
Ein Überblick
In dieser Grafik der UNICEF sind die zehn wichtigsten Kinderrechte veranschaulicht. Österreich war eines jener Länder, die die Kinderrechtskonvention am ersten Tag (26. Jänner 1990) unterzeichnet hatten. Nach der Genehmigung durch den Nationalrat am 26. Juni 1992 wurde die Konvention am 6. August 1992 ratifiziert. 30 Tage nach der Ratifizierung ist die Kinderrechtskonvention am 5. September 1992 in Österreich in Kraft getreten.