Haustiere sind beliebt. Doch in der Urlaubszeit scheint die Liebe abzukühlen – dann steigt die Zahl der ausgesetzten Tiere sprunghaft an. Nachbarn, Tierpensionen und Gesetze helfen, damit es nicht so weit kommt.
Ein Haustier auszusetzen oder zu verlassen, um es loszuwerden, das ist laut österreichischem Tierschutzgesetz verboten. Trotzdem steigt im Sommer die Zahl der Tiere, die im Wald, am Straßenrand oder vor Tierheimen zurückgelassen werden. Während der Urlaub umfassend vorbereitet wird, werden Haustiere – so scheint es – dabei oft vergessen. Dabei braucht es nur etwas Planung, um dem Tier Angst und Schmerz und sich selbst ein schlechtes Gewissen zu ersparen.
Ein „Liebesdienst“
Wenn Hamster, Hund und Katze nicht in den Urlaub mitkommen können, übernehmen vielleicht Freunde, Verwandte oder Nachbarn den „Liebesdienst“, regelmäßig nach dem Tier zu schauen. Hunde brauchen zusätzlich Zeit für einen Spaziergang. Das Tierschutzgesetz schreibt vor: Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden. Außerdem haben sie ein Recht auf Sozialkontakt mit Menschen, mindestens zwei Mal am Tag. Ein Aufenthalt bei der betreuenden Person wäre dem Hund wohl am liebsten. Familie und Nachbarschaft stehen aber nicht immer als „Tiersitter“ zur Verfügung. Da bleibt noch die bezahlte Serviceleistung: Vom „Hotel zur Pfote“ über das „Leih-Frauerl“ bis zur mobilen Tierbetreuung finden sich zahlreiche Angebote im Telefonbuch.
Gemeinsam in den Urlaub
Haben Haustiere doch einen festen Platz in der Urlaubsplanung, geht es ihnen ähnlich wie ihren Besitzerinnen und Besitzern – Hitze ist eine Belastung. Deshalb gilt: Auf der Reise ausreichend für Wasser und Luftaustausch im Transportraum sorgen (das Tier dabei aber vor Zugluft schützen), lange Autofahrten in die Nacht oder in kühlere Morgen- und Abendstunden verlegen und Pausen einlegen. Jährlich sterben im Sommer zahlreiche Tiere, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden. Das Risiko, dass Tiere leiden, besteht auch, wenn das Fahrzeug im Schatten und mit geöffneten Fenstern abgestellt wird.
Wunsch und Wirklichkeit
Ein Tier ist keine Sache. Es darf nicht getötet werden, außer von Tierärzt/innen, und dann nur mit vernüftigem Grund. Es darf nicht gequält werden. Es hat ein Recht auf angemessene Bewegungsfreiheit, Betreuung und Ernährung. Das sollte berücksichtigt werden, wenn der Wunsch nach einem Haustier da ist. Über all dem aber steht das Bekenntnis, für das Tier verantwortlich zu sein. Deshalb empfiehlt es sich, Folgendes zu überlegen, bevor ein Tier ins Haus kommt: Warum möchte ich ein Haustier und was erwarte ich von ihm? Welches Tier passt zu meinen Lebensgewohnheiten und meinem Freizeitverhalten? Wer kümmert sich im Urlaub oder im Krankheitsfall um das Tier? Und wie viele Jahre bin ich bereit, für ein Tier die Verantwortung zu übernehmen? Wer sich diese Fragen ehrlich stellt, trägt dazu bei, dass Haustiere ein gutes Leben haben.