Am Donnerstag der Vorwoche hat sich im Petersdom ein Mensch das Leben genommen. Niemand kann wissen, welche Art Verzweiflung ihn dazu getrieben hat. Vatikanische Kirchenrechtler haben sich recht schwer getan. Muß der Petersdom deshalb neu geweiht werden? Es genüge eine Zeremonie der Wiedergutmachung, hat ein Sprecher des Vatikans daraufhin bekannt gegeben. Worauf immer jener Mensch in seiner Not aufmerksam machen wollte, bestimmt beacsichtigte er nicht, ein kirchenrechtliches Problem aufwerfen. Wohl eher ist er in seiner Not dorthin gegangen, wo er meinte, mit seinem Schritt Aufmerksamkeit zu finden. Eine „Zeremonie der Wiedergutmachung“ kann daher wohl nur bedeuten: Der Trost der Kirche, die Kraft aus dem Evangelium soll so lebendig werden, dass niemand in Verzweiflung enden muss. Tatsächlich ist in der kirchlichen Verkündigung die Thematik des Freitodes in den letzten Jahren neu gesehen worden. Menschen, die selbst aus dem Leben gegangen sind , können, wenn man annehmen darf, daß sie im Tiefsten doch im Glauben leben wollten, kirchlich begraben werden. Sie gehören mitten in die christlichen Gemeinschaft. Die Aufmerksamkeit Christi hat vor allem ihnen gegolten – den Menschen, die an den Rand ihrer Hoffnung geraten sind. Ob irgendwo in einem unbeachteten Winkel oder im Petersdom: Von der Aufmerksamkeit Christi gilt es zu lernen.