Die dreifache Mutter lebt seit acht Jahren „illegal“ in Österreich. Nun wurde der Bescheid für ihre Abschiebung höchstrichterlich aufgehoben. Eine Erkenntnis mit Folgen?
Seit 1993 lebt seine Mandantin in Vorarlberg. Drei Kinder hat sie hier zur Welt gebracht. Ununterbrochen war ihr Mann legal beschäftigt. „Und jetzt kann sie nicht mehr so leicht abgeschoben werden“, sagt Dr. Wilfried Ludwig Weh, Anwalt der 27-jährigen Türkin. Denn vergangene Woche haben die Verfassungsrichter den Bescheid zu ihrer Ausweisung aufgehoben. Das Erkenntnis stellt für den erfahrenen Fremdenrechtler aber auch einen Durchbruch dar. „Erstmals wurde das 1992 eingeführte Kontingentsystem in Frage gestellt“, meint der 49-jährige Rechtsanwalt. Jene Regelung, wonach jedes Jahr nur eine limitierte Zahl ausländischer Arbeitnehmer ihre engsten Familienangehörigen nach Österreich holen darf. „Ein unglaublich brutales System, das es innerhalb der EU nur in Österreich gibt.“ Die dreifache Mutter ist nur ein Schicksal, mehrere Fälle stapeln sich in der Bregenzer Kanzlei.
Dass diese Form der Familienzusammenführung verfassungswidrig ist, davon ist der zweifache Vater überzeugt. Denn nachUN-Kinderrechtskonvention sollten diese Anträge „wohlwollend, human und beschleunigt“ behandelt werden. Und auch die im Dezember 2000 feierlich proklamierte EU-Charta kennt dieses Grundrecht. Doch noch ist der streitbare Anwalt nicht so weit gekommen, wie bei seinem ersten großen Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof: Am 12. Dezember 1985 wurde Paragraph 3 Fremdenpolizeigesetz aufgehoben – das schuf überhaupt erst die Möglichkeit zur Familienzusammenführung.