„Diejenigen, die es am notwendigsten haben, sind am schlechtesten informiert“, stellt Mag. Max Oberleitner, ÖAAB-Landessekretär, fest. Kleinverdiener-Familien lassen mangels Information viele Steuer- und Förder-Euro liegen.
Außerdem gibt es viele zuständige Stellen, sodass es oft schwierig ist, den Überblick darüber zu bewahren, wo es Hilfe gibt. Auch hier gibt es Informations-Bedarf. Bei den Gemeinden bräuchte es – viele haben das schon – Erstanlaufstellen zur Beratung.
Alleinerziehende. Oberleitner hat sich im Lauf seiner Tätigkeit auf Familien relevante Steuerfragen spezialisiert. Bei Steuerberatungs-Veranstaltungen erreicht man zu 90 Prozent die Männer, sagt er. Zu den Familien-Informationen kommen viel mehr Frauen, „und man landet oft auch bei Steuerfragen“. Schaut man sich die Volkszählungsstatistik an, gibt es in Oberösterreich 30.000 Alleinerziehende mit sorgepflichtigen Kindern. Da in der Finanzstatistik vergleichsweise nur etwa 13.500 Alleinerziehende registriert sind, schließt Oberleitner, dass viele Alleinerziehende keine Arbeitnehmerveranlagung machen. „Da wird viel hergeschenkt!“ Frauen, die wenig verdienen, glauben oft nicht, dass sie sich etwas vom Finanzamt holen können. Aber jede Alleinerziehende hat 364 Euro jährlichen Absetzbetrag plus Kinderzuschlägen (was mit dem eigenen Absetzbetrag bei drei Kindern 889 Euro ausmacht). Für Alleinerziehende sind auch die Kosten für Kindergarten oder Tagesmutter steuerlich absetzbar. Und man kann fünf Jahre rückwirkend Ansprüche geltend machen. Das sind oft mehrere tausend Euro! „Nicht, dass ich gearbeitet habe, ist für eine Veranlagung entscheidend, sondern allein der Status: Weil ich alleinerziehend bin, bekomme ich Geld!“ Allerdings: Man muss selber tätig werden.
Familienfreundlichkeit. Österreich soll das familienfreundlichste Land der Welt werden, will der ÖAAB, die Arbeitnehmer-Organisation der ÖVP. Das heißt: familienfreundliches Klima und familienfreundliche staatliche Unterstützungen. Letzteres hängt auch an Informationen, wo Geld zu holen bzw. Steuer zu sparen ist. Viele Infos dazu stehen in der umfangreichen Broschüre, von der der ÖAAB 50.000 Stück im Land verteilt.
Zur Sache
TIPPS
Die ÖAAB-Broschüre ist mit Tipps gespickt. Sie kann beim ÖAAB, Humboldtstraße 24, 4020 Linz, bestellt werden. Einige Beispiele:
Familienbeihilfe. Etwa zur Familienbeihilfe: Für Lehrlinge können Eltern nach einem erfolgreichen Lehrabschluss noch die Familienbeihilfe für drei Monate beim Finanzamt extra beantragen. Vorsicht Zuverdienst: Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Kinder kein eigenes Einkommen haben, das über ein zu versteuerbares Jahreseinkommen von 8.725 Euro liegt (Ferialarbeit...!)
Alleinverdiener. Alleinverdiener und Alleinerzieher können die Sonderausgaben für Pensionsversicherungen, Wohnraumschaffung bzw. -sanierung bis zum doppelten Höchstbetrag, der für alle Steuerpflichtigen gilt (2.920 Euro), zu einem Viertel von der Steuer absetzen.
Krank und gesund. Fahrten zum Besuch von Alleinverdienern im Krankenhaus können auf Kilometergeld-Basis als außerordentliche Belastung geltend gemacht werden. Ebenso Leistungen, die der Erhaltung der Gesundheit dienen (Rezeptgebühren, Selbstbehalte...)
Befreiungen. Anspruch auf Gebührenbefreiung haben Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von maximal 690 Euro für Alleinstehende bzw. 1.055,99 Euro für Ehepaare bzw. Lebensgefährten. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um 72,32 Euro. Bei besonderen Aufwendungen von kranken und gebrechlichen Personen erhöht sich die Obergrenze für Befreiungen auf 793,50 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.214,39 bei Ehepaaren bzw. Lebensgefährten. Auch für die Rundfunk- und Fernsehgebühren gelten bei niedrigen Haushaltseinkommen Befreiungen, ebenso für Bezieher von Pflegegeld und für Gehörlose und Hörbehinderte.